Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Handyverträge: Bei Vertragsverlängerung neues Handy?

Bei vielen Handyverträgen stellt der Anbieter dem Kunden gegen Preisaufschlag ein Handy zur Verfügung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde später bei einer Vertragsverlängerung automatisch Anspruch auf ein neues Gerät hat. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München.
AG München, Az. 213 C 23672/15

Hintergrundinformation:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkanbietern sind mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Manche Vertragsklausel erklärten die Gerichte bereits wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam. Eine Frage ist jedoch oft nicht eindeutig geregelt: Bei vielen Mobilfunkverträgen ist ein Handy gleich mit dabei. Was passiert nun bei einer Vertragsverlängerung – gibt es ein neues, aktuelles Gerät oder muss der Kunde sich mit dem alten zufriedengeben? Der Fall: Ein Mann hatte von seiner Lebensgefährtin zwei Handyverträge übernommen. Diese hatte der Anbieter jeweils als „Vertrag mit Handy“ bezeichnet. Bei Abschluss hatte die Lebensgefährtin je ein Gerät erhalten. Die Verträge wiesen Handy-Aufschläge von rund fünf und zehn Euro aus, liefen über 24 Monate und verlängerten sich automatisch, wenn der Kunde nicht kündigte. Als sich die Verträge nun wieder einmal automatisch verlängerten, verlangte der Kunde für jeden Vertrag ein aktuelles Smartphone. Der Mobilfunkanbieter lehnte ab. Der Kunde klagte daraufhin auf die Aushändigung neuer Geräte oder wahlweise auf Erstattung der kompletten Gebühren für den letzten Verlängerungszeitraum. Er habe den Vertrag mit den alten Geräten nicht nutzen können – diese seien defekt. Das Urteil: Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass die Überlassung von Mobiltelefonen im Rahmen solcher Verträge gegen einen Gebührenaufschlag erfolge. Der Kunde verpflichte sich zur Einhaltung einer bestimmten Vertragslaufzeit. Das bedeute aber nicht, dass er bei stillschweigender Verlängerung des Vertrages automatisch ein neues Gerät verlangen könne – oder dass der Handyaufschlag entfalle. Die Verlängerung bedeute nur, dass der bisherige Vertrag unverändert weiterlaufe. Die Übergabe eines neuen Handys oder Gebührenänderungen seien Dinge, die Kunden nur bei einem Neuabschluss oder bei einer aktiv vereinbarten Verlängerung aushandeln könnten. Ohne neue Verhandlungen bleibe es in jeder Hinsicht bei der ursprünglichen Vereinbarung. Auch eine Rückzahlung der gesamten Gebühren komme nicht in Frage – denn der Kunde habe die Möglichkeit gehabt, selbst ein Handy ohne Vertrag zu kaufen und damit den bestehenden Vertrag weiter zu nutzen.
Amtsgericht München, Urteil vom 18. Februar 2016, Az. 213 C 23672/15

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 28 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert