Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

chungit Akademie: Fundiertes Wissen über Schungit und Edelschungit strukturiert lernen

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 16, 2026

Schwierig sind immer die anderen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Feedbackgespräche mit Azubis: So gelingt wertschätzende Kommunikation

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Urheberrecht

Haftung für Filesharing des Lebensgefährten?

Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet nicht für eine Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing, wenn die Möglichkeit besteht, dass ihr Lebensgefährte sie begangen hat. Sie muss auch keine Beweise dafür vorlegen, dass er die Datei heruntergeladen hat und nicht sie selbst. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
AG Berlin-Charlottenburg, Az. 206 C 329/16

Hintergrundinformation:
Abmahnungen an Inhaber privater Internetanschlüsse sind an der Tagesordnung. Dabei geht es in der Regel um Filesharing, also das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen, Spielen oder von Musik, die gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Tausch angeboten werden. Eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing kann Schadenersatzansprüche der jeweiligen Rechteinhaber aus der Film-, Spiele-, und Musikindustrie zur Folge haben. Zusätzlich fallen meist Rechtsanwaltskosten an. Der Fall: Die Inhaberin eines Internetanschlusses hatte eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings erhalten. Es ging dabei um ein Action-Computerspiel. Eine Anwaltskanzlei forderte nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung von über 2.000 Euro an Schadenersatz und Anwaltskosten. Die Frau verteidigte sich jedoch mit dem Argument, dass sie zum Zeitpunkt des Downloads nicht zu Hause, sondern an ihrem Arbeitsplatz gewesen sei. Ihr Freund habe sich in der Wohnung aufgehalten. Da sie sich selbst nicht für gewalttätige PC-Spiele interessiere und ihr Freund eine nähere Betrachtung seines Laptops verweigert habe, liege es nahe, dass er der Verantwortliche sei. Das Urteil: Diese Argumentation hatte Erfolg. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice entschied das Amtsgericht Charlottenburg, dass die Frau selbst zeitlich nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben könne. Auch habe sie die Möglichkeit, dass es jemand anderes war, ausreichend untermauert. Sie müsse nicht beweisen, dass ihr Freund das Filesharing vorgenommen habe. Es reiche aus, dass er die Möglichkeit dazu gehabt habe, in ihrer Wohnung auf das Internet zuzugreifen. Auch eine sogenannte Störerhaftung lehnte das Gericht hier ab. Die Anschlussinhaberin hafte nicht für die Handlungen ihres Freundes, denn dieser sei volljährig. Sie habe nicht die Pflicht gehabt, ihn ohne besonderen Anlass darüber aufzuklären, dass Filesharing illegal sei. Den geforderten Betrag musste sie nicht bezahlen.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 29. November 2016, Az. 206 C 329/16

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert