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Denkmalschutz senkt Grundsteuerlast

Haus & Grund Hessen: Vergessener Antrag kann nachgeholt werden und viel Geld sparen

Denkmalschutz senkt Grundsteuerlast

Frankfurt/ Wiesbaden, 6. August 2025 – „Manche Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien haben bei der Erklärung zur neuen Grundsteuer vergessen oder versäumt, diese Eigenschaft steuersenkend einzubringen“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen (https://www.hausundgrundhessen.de). „Das können sie jedoch nachholen und damit ihre Steuerlast um 25 Prozent senken, die in vielen Kommunen nach der Reform der Grundsteuer nicht unerheblich gestiegen ist.“

Für viele war die Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal nach der Reform der Grundsteuer eine Herausforderung. Eigentümer von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden konnten da bei der Eingabe ihrer Daten schnell das Kästchen für den „Antrag auf Grundsteuerermäßigung wegen Denkmal“ übersehen. Das dort gesetzte Häkchen senkt jedoch die Steuerbelastung um 25 Prozent – gemäß Paragraf 6, Absatz 3 des Hessischen Steuergesetzes. Und es ist unbedingt erforderlich, da in Hessen die Begünstigung nicht automatisch gewährt wird, sondern nur auf Antrag.

Die gute Nachricht: „Eigentümer denkmalgeschützter Wohnhäuser können die Grundsteuerermäßigung auch noch nachträglich erlangen“, so Ehrhardt. Ansprechpartner für den dafür erforderlichen Antrag auf Neuveranlagung ist das zuständige Finanzamt. Immobilieneigentümer erhalten danach einen neuen Grundsteuerbescheid, der auch der Kommune zugeht.

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Firmenkontakt
Haus & Grund Hessen
Younes Frank Ehrhardt
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt
069
729458
www.hausundgrundhessen.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Postsraße 9
64293 Darmstadt
06151
39900
www.rfw-kom.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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