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Datenschutzbeauftragte als kompetente Partner

Neue EU-Datenschutzauflagen

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Durch die neue Datenschutzgrundverordnung – kurz als DSGVO bezeichnet – kommen ab Mai 2018 gravierende Änderungen auf nahezu alle Unternehmen zu. Schon heute ist der Datenschutz für Selbständige ein relevantes Thema. Dies gilt umso mehr, wenn zum Beispiel Kundenbestellungen oder Werbemittel online versandt werden. Ab Mai 2018 werden die Anforderungen an Unternehmen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung erheblich verschärft. Im Kern werden viele Vorgaben des bisherigen deutschen Bundesdatenschutzgesetzes durch die neue Verordnung ersetzt. Für Unternehmen ist es umso wichtiger, die internen und externen Prozesse darauf auszurichten, als dass ein Verstoß zu empfindlichen Bußgeldern in einer Größenordnung von bis zu 20 Millionen Euro führen kann. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist der professionelle Ansprechpartner, wenn es um eine umfassende Beratung zum Datenschutz geht.
Schärfere Datenschutzvorgaben für Unternehmen
Im Wesentlichen regelt die Datenschutzgrundverordnung den Umgang mit personenbezogenen Daten. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, sind die Vorgaben europaweit einheitlich. Dadurch werden die bisherigen nationalen Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz weitgehend hinfällig. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in irgendeiner Form im Internet tätig sind. Schon bisher konnten personenbezogene Daten nur verarbeitet und genutzt werden, wenn dafür das Einverständnis des Betroffenen vorliegt. Darüber hinaus dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie tatsächlich für einen Geschäftsvorfall erforderlich sind. Die neuen Regelungen sehen vor, dass personenbezogene Daten in besonderem Maße zu schützen sind. Außerdem müssen diese Daten gelöscht oder mindestens gesperrt werden, sobald es keine Berechtigung zur Verwendung mehr gibt. Die Rechenschaftspflicht steht dagegen für die Nachweisbarkeit der Einhaltung der geltenden Datenschutzrichtlinien. Mit der neuen DSGVO geht die Androhung und Erhebung von immensen Bußgeldern in einer Größenordnung von bis zu 20 Millionen Euro einher, sofern durch die Aufsichtsbehörden ein Verstoß nachgewiesen wird. Internationale Großkonzerne müssen sogar bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes aus dem Vorjahr bezahlen. Angesichts solcher Zahlen wird deutlich, wie wichtig eine umfassende Beratung zur Implementierung geeigneter Maßnahmen für Unternehmen jeder Größenordnung ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, die bestehende IT-Systemlandschaft entsprechend zu ertüchtigen und die internen und externen Prozesse zu optimieren.

Externe Beratung zum Schutz vor Bußgeldern
Der Blick von außen auf IT und Prozesse birgt für die meisten Betriebe entscheidende Vorteile. Häufig ist das spezifische Wissen um die detaillierten Vorgaben der neuen EU-Datenschutzverordnung intern nicht vorhanden. Hinzu kommt, dass in viele Unternehmen bisher keine Notwendigkeit bestand, eigene Mitarbeiter mit dieser Aufgabenstellung zu befassen und entsprechend zu qualifizieren. Die Einbindung von externen Datenschutzbeauftragten gewährleistet den neutralen und umfassenden Blick auf das Unternehmen, auf seine Systemlandschaft und auf die Gesamtabläufe. Darüber hinaus reduziert sich die Bindung interner Mitarbeiter auf ein Minimum. Sie konzentrieren sich wieder verstärkt auf ihre eigentlichen Kernkompetenzen und bringen jedem Unternehmen dadurch einen größeren Mehrwert. Qualifizierte externe Datenschutzbeauftragte unterliegen nicht dem umfassenden Kündigungsschutz ihrer internen Kollegen und sind dadurch bedarfsgerecht und flexibel einzusetzen. Eine effektive Problemanalyse mit der anschließenden Entwicklung einer maßgeschneiderten Lösung erscheint durch die Tragweite der neuen Verordnung für den Datenschutz dringend erforderlich und gehört deshalb in professionelle Hände, wie Experten angesichts des gesetzten engen Zeitrahmens derzeit verstärkt betonen.

Ralf Wolf hat 2015 die Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten absolviert und bietet dies seitdem als externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen an. Außerdem bietet die Firma ein CRM System und Webseiten

Kontakt
RWBeratung GmbH
Ralf Wolf
Otto-Hahn-Str. 1
76287 Rheinstetten
07242 9346567
presse@rwberatung.de
http://www.rwberatung.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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