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Darlehen widerrufen, Zinslast senken

Darlehen widerrufen, Zinslast senken

Darlehen widerrufen, Zinslast senken

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html Noch bis zum 21. Juni kann der Widerrufsjoker zum Ausstieg aus einem teuren Immobilienkredit verhelfen, ohne dass der Verbraucher eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zinsen sind derzeit auf einem historischen Tiefstand. Das ist für Verbraucher, die bereits vor einigen Jahren ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, besonders ärgerlich. Sie zahlen für ihr Immobiliendarlehen vergleichsweise hohe Zinsen. Diese Zinslast kann sich durch den Widerruf des Darlehens spürbar senken lassen.

Durch den erfolgreichen Widerruf wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt, d.h. beide Parteien erhalten ihre erbrachten Leistungen zurück. Der Verbraucher hat in der Regel zudem Anspruch auf einen Nutzungsersatz für seine erbrachten Zinsleistungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig. Im Gegenteil: Durch einen Widerruf kann die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitig abgelösten Darlehen sogar wieder zurückgeholt werden.

Voraussetzung für den Darlehenswiderruf ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Bei zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen ist das nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg bei rund 80 Prozent der Immobilienfinanzierungen der Fall. Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und die Darlehen auch heute noch widerrufen werden können. Ursprünglich galt in diesen Fällen ein unbefristetes Widerrufsrecht. Nach einer Gesetzesänderung ist der Widerruf dieser Altverträge allerdings nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Anleger, die noch von den niedrigen Zinsen profitieren möchten, sollten daher handeln, ehe es zu spät ist.

Auch wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die Kreditinstitute den Widerruf sofort akzeptieren werden, ist die Rechtslage in den meisten Fällen eindeutig. Diverse Gerichte haben den gängigen Argumenten der Banken wir Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts längst eine Absage erteilt. Daher lässt sich der Widerruf in der Regel durchsetzen. Gleichzeitig kann er auch eine gute Basis für eine außergerichtliche Einigung mit der Bank sein, um günstigere Konditionen zu erreichen.

Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html) erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf gegeben sind.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
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Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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