Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch – Haftung des Gastwirts

Jugendschutz und Saufgelage

Gastwirte haben die Aufgabe, ihre durstige Kundschaft mit Getränken überwiegend alkoholischer Natur zu versorgen. Manchmal müssen sie jedoch auch den Zapfhahn zu lassen. Besonders der Jugendschutz gebietet einige Einschränkungen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt drei Urteile zum Thema „Alkoholmissbrauch – Haftung des Gastwirts“ vor.

Fall 1: Mithaftung für Straftat eines Gastes?
Das Landgericht Osnabrück hatte sich mit einem durchaus skurrilen Fall zu befassen: Ein verurteilter Vergewaltiger verklagte den Gastwirt einer Diskothek sowie dessen Kassierer und Türsteher. Der junge Mann war der Meinung, dass das Personal der Disko eine Mitschuld an der von ihm begangenen Straftat habe, weil er unter Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften nicht nur hineingelassen worden sei, sondern man ihm obendrein auch noch Alkohol verkauft habe. Inhaber und Personal der Disko müssten deswegen die Hälfte der Schmerzensgeldzahlungen übernehmen, die er an das schwer misshandelte Tatopfer zu leisten hatte. Das Gericht stellte fest, dass es für eine solche Haftung des Gastwirts keine Grundlage gab. Zunächst einmal müsse der Kläger selbst seine Tat zugeben, wenn er andere der Mitschuld bezichtigen wolle. Gerade dies verweigerte der Mann jedoch – das Strafurteil gegen ihn war zwar rechtskräftig, er hatte dagegen aber eine Verfassungsbeschwerde angestrengt. Das Gericht erklärte weiter, dass der Jugendschutz die Aufgabe habe, Jugendliche vor körperlichen Schäden durch Alkoholkonsum und vor Verwahrlosung zu bewahren. Zweck sei nicht, Straftaten gegen andere unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Obendrein ginge aus dem Strafurteil gegen den jungen Mann eindeutig hervor, dass bei der Tatbegehung der Einfluss von Alkohol keine Rolle gespielt habe.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.05.2014, Az. 9 O 2534/13

Fall 2: Tod durch „Komasaufen“
Im Jahr 2007 erregte ein Fall großes Aufsehen, in dem es um den Tod eines 16-Jährigen ging. Ein Gastwirt war von dem Schüler zum Wetttrinken herausgefordert worden. Er ließ sich darauf ein. Man trank Tequila; der Wirt ließ sich jedoch überwiegend Gläser mit Wasser reichen. Nach 44 Gläsern fiel der Jugendliche in ein Koma, die erst drei Stunden später alarmierten Rettungskräfte waren machtlos. Gemessen wurden 4,4 Promille. Er starb einen Monat später, ohne noch einmal aufgewacht zu sein. Der Gastwirt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Zwar legte der Gastwirt Revision gegen das Urteil ein, diese wurde jedoch vom Bundesgerichtshof abgewiesen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.03.2010, Az. 5 StR 31/10

Fall 3: Discount-Angebot: 10 Getränke für 10 Euro
Mit speziell an ein junges Publikum gerichteten Discountangeboten sollten Gastwirte vorsichtig sein. So war ein Gastwirt mit der zuständigen Behörde aneinander geraten, der eine „zehn für zehn“-Veranstaltung plante – zehn Getränke sollten zehn Euro kosten. Als weitere Veranstaltung plante er eine „Ein-Euro-Party“, bei der er alle Getränke für einen Euro anbieten wollte. Die Behörde untersagte ihm den Alkoholverkauf zu diesen Bedingungen. Mehrere Gerichtsinstanzen bestätigten ihre Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz erläuterte, dass das Konzept speziell auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet gewesen sei. Diese Zielgruppe könne durch das Billigangebot dazu veranlasst werden, Alkohol in übermäßigen Mengen zu trinken und die eigene Gesundheit zu gefährden. Die Behörde könne Gastwirten jederzeit Auflagen erteilen, um gesundheitliche Gefahren für die Gäste zu verhindern. Nicht relevant fand das Gericht den Einwand des Gastwirts, dass das junge Publikum sich ohne ein solches Billigangebot erfahrungsgemäß Alkohol aus dem nächsten Supermarkt besorgen und diesen außerhalb seiner Veranstaltungsräume trinken werde.
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18.02.2011, Az. 6 B 10231/11

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.917

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank! Bildquelle: 

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dorina Linssen
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
dorina.k.linssen@ergo.de
http://www.ergo.com

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert