Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 24, 2026

Ausbildungsstart 2026: Kontinuierliche Nachwuchsarbeit zeigt Wirkung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 24, 2026

Übernachtungen im Bayerischen Staatsbad legen weiter zu

IT, NewMedia, Software
Juli 24, 2026

Proxmox Virtual Environment sorgt für Wirbel auf dem Virtualisierungsmarkt

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geplante Revisionsarbeiten in der RupertusTherme

Kunst, Kultur
Juli 23, 2026

SoleKlangSommer: BLUMENCRON, KIRCHER, SCHUBERT

Medien, Kommunikation
Juli 23, 2026

Sommer-PR: Chancen in der nachrichtenarmen Zeit nutzen

Essen, Trinken
Juli 23, 2026

Elisabethen Quelle von Hassia erhält Bio-Mineralwasser-Siegel

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Die weltweit einmalige Arbeitsweise von TTPCG DATING SERVICES®

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Swiss Payment Forum 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

Ihr Sehen verdient mehr als Standardlösungen.

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

InHalten AG: Professionelle Begleitung in Lebensübergängen, Krisen und Veränderungsprozessen

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Zwischen Jakarta und Labuan Bajo: Was Indonesien über die globale Größe von Ascott erzählt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

China-Rundreise: IKARUS TOURS verbindet auf einer 19-tägigen Rundreise jahrtausendealte Kultur, spektakuläre Natur und das internationale Flair Ho

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geburtsstätte der amerikanischen Eisenbahn in Baltimore bereitet sich auf 200-jähriges Jubiläum vor

Corona – Mietminderung wegen Lockdown

Corona – Mietminderung wegen Lockdown

Corona - Mietminderung wegen Lockdown

Der erneute Corona-Lockdown trifft viele Gewerbetreibende hart. Ob die behördlich angeordnete Schließung der Geschäfte ein Grund für Mietminderung ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.

Mitten in der Vorweihnachtszeit gehen in den Fußgängerzonen und vielen Geschäften sinnbildlich die Lichter aus. Aufgrund des erneuten Lockdowns wegen der Corona-Pandemie müssen viele Geschäfte geschlossen werden. Mitten in der umsatzträchtigen Vorweihnachtszeit brechen die Einnahmen weg, während die Fixkosten, z.B. für die Mietzahlungen der Gewerberäume, weiterlaufen.

Gemäß § 536 Abs. 1 BGB kann die Miete dann gemindert werden, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt. Ob der behördlich angeordnete Lockdown ein Grund für eine Mietminderung darstellt, haben Gerichte bislang unterschiedlich beurteilt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Als eines der ersten Gerichte entschied das Landgericht Heidelberg mit Urteil vom 30. Juli 2020, dass der Corona-bedingte Lockdown keinen solchen Mangel der Mietsache darstellt (Az.: 5 O 66/20). Pflicht des Vermieters sei es, die Mietsache in einem Zustand zu halten, der ihre vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Die behördliche Anordnung Geschäfte zu schließen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu verringern, habe nichts mit der Beschaffenheit der Mietsache zu tun. Hier trage der Mieter das Risiko. Es liege keine Störung der Geschäftsgrundlage vor und der Mieter habe keinen Anspruch, die Miete zu mindern, so das LG Heidelberg.

Die Landgerichte Zweibrücken, Frankfurt oder Oldenburg sind zu vergleichbaren Urteilen gekommen.

Anders entschied jedoch das Landgericht München mit Urteil vom 22. September 2020 (Az.: 3 O 4495/20). Es entschied, dass Gewerbemieter bei einer behördlichen angeordneten Ladenschließung oder eingeschränkten Nutzung aufgrund der Corona-Pandemie die Miete zum Teil erheblich mindern können. Je nach Ausmaß der Einschränkung könne die Miete um bis zu 80 Prozent gemindert werden.

Auch die Bundesregierung hält eine Mietminderung offenbar für möglich. In dem Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020 zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen heißt es unter Punkt 15: „Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können.“ Verhandlungen zwischen Gewerbemietern und Vermietern sollen dadurch vereinfacht werden.

Erfahrene Rechtsanwälte beraten bei rechtlichen Fragen zur Corona-Krise.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/immobilienrecht/gewerbliches-mietrecht/corona-und-gewerbliches-mietrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert