Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Corona – Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

Corona – Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

Das Landgericht München hat entschieden: Die Betriebsschließungsversicherung muss zahlen. Ein Wirt erhält aufgrund der Corona-bedingten Schließung seines Lokals eine hohe Entschädigung.

Viele Gewerbetreibende mussten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Geschäfte schließen. Besonders hart vom Lockdown war u.a. die Gastronomie betroffen. Doch nun gibt es Hoffnung: Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 1. Oktober 2020 muss die Betriebsschließungsversicherung einem Gastwirt aus München eine hohe Entschädigung zahlen. 30 Tage blieb sein Lokal aufgrund Corona geschlossen. Dafür hat er gegen den Versicherer einen Entschädigungsanspruch von rund einer Million Euro.

Versicherer weigern sich bisher regelmäßig, für die Schäden wegen Corona bedingter Geschäftsschließungen aufzukommen. Ihre Argumente: Corona sei in den Policen der Betriebsschließungsversicherungen nicht aufgeführt und falle nicht unter die versicherten Krankheiten. Zudem sei die Schließung in der Regel nicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), sondern aufgrund von durch die Bundesländer getroffenen Allgemeinverfügungen erfolgt. Also müsse der Versicherer nicht zahlen. Das Landgericht München hat den Versicherern jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Im konkreten Fall hatte der Gastwirt sein Lokal aufgrund einer Allgemeinverfügung der bayerischen Landesregierung am 21. März 2020 wegen Corona schließen müssen. Mitte Mai wurde die Gaststätte wieder geöffnet. Der Gastwirt hatte erst Anfang März gerade im Hinblick auf die Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Der Versicherer wollte nun aber nicht zahlen. Dies begründete er u.a. damit, dass der Wirt zunächst gegen die Verfügung der Landesregierung hätte vorgehen müssen.

Dieser Argumentation erteilte das LG München eine Absage. Es komme weder auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung noch auf die Rechtsform der Allgemeinverfügung an. Der Wirt habe daher nicht gegen die Anordnung vorgehen müssen. Für die Eintrittspflicht des Versicherers sei es auch nicht erforderlich, dass das Corona-Virus im Betrieb aufgetreten sei. Die Schließung sei zudem auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erfolgt. Denn das bayerische Gesundheitsministerium habe sich bei der Allgemeinverfügung ausdrücklich auf die Ermächtigungsgrundlagen im IfSG bezogen, so das Gericht. Zudem habe der Wirt den Geschäftsbetrieb auch nicht mit einem Außerhaus-Verkauf aufrecht erhalten können.

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, aber es kann ein Meilenstein für viele weitere Klagen gegen die Betriebsschließungsversicherer sein.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/corona.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert