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Corona: Bafög bleibt unangetastet

ARAG Experten informieren Studierende über Bafög in Covid-19-Zeiten

Die Hochschulen in Deutschland sind wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Wie lange die Hörsäle leer bleiben – ist unklar. Ob es ein Sommersemester gibt – unklar. Ob die Regelstudienzeit verlängert wird – unklar. Klar hingegen ist, dass Bafög-Empfänger ihre Ausbildungsförderung im bisherigen Umfang trotz Coronavirus weiterhin erhalten. Das hat zumindest Bundesbildungsministerin Anja Karliczek vergangene Woche versprochen. Die ARAG Experten verraten Details.

Vorlesungsfreie Zeit wird bezahlt
Die aktuelle Schließung der Hochschulen gilt als vorlesungsfreie Zeit. Daher gibt es uneingeschränkt weiterhin Bafög, auch für Erstsemester. Ebenso wie das so genannte Aufstiegs-Bafög, das für Fortbildungsabschlüsse beispielsweise an Meister, Fachwirte oder Techniker gezahlt wird. Fehlzeiten, die durch das Coronavirus entstehen, haben hierauf keinen Einfluss. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass einige Unis Online-Seminare anbieten. Die sind für Studierende Pflicht.

Längere Studienzeiten durch Covid-19
Die Regelstudienzeit ist entscheidend beim Bezug von Bafög. Grundsätzlich bekommen Studenten nur so lange Ausbildungsförderung, wie die Regelstudienzeit andauert. Das sind meist sechs Semester für den Bachelor und vier weitere Semester für den Master. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung betont, dass das Bafög weitergezahlt wird, wenn die Regelstudienzeit wegen des Coronavirus länger dauert, weil z. B. Prüfungen ausfallen oder Pflicht-Seminare nicht stattfinden. Allerdings schränkt das Ministerium ein, dass das Bafög „in den allermeisten Fällen“ weitergezahlt wird. Eine finale, klare Regelung fehlt demnach, weil zurzeit nicht absehbar ist, wie lange Hochschulen geschlossen bleiben müssen.

Nichtsemester
„Nur wenn das Semester nicht (regulär) zählt, ist gesichert, dass denjenigen, die die schlechtesten Voraussetzungen haben oder im Verlauf des Sommers neuen Belastungen ausgesetzt sein werden, keine Nachteile entstehen.“ Dies fordern Professorinnen und Professoren in einem offenen Brief. Denn zum einen gibt es derzeit keine durchweg funktionierende Online-Lehre, zum anderen haben zahlreiche Studenten ihre Nebenjobs durch die Corona-Krise verloren. Noch gibt es nach Information der ARAG Experten hier zwar noch keine offizielle Regelung, doch sollte dieses Semester als Nichtsemester anerkannt werden, müsste sich die Förderungshöchstdauer entsprechend verlängern.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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