Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Ciper & Coll., die Anwälte für Personenschadenrecht, bundesweit, erfolgreich vor dem Landgericht Deggendorf:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C.Ciper LLM.

Landgericht Deggendorf vom 02.01.2018
Unfallschadenrecht – Schmerzensgeldrecht:
Unterschenkelfraktur nach Skiunfall, 24.500,- Euro, LG Deggendorf, Az.: 21 O 254/16

Chronologie:
Der Kläger fuhr im Januar 2010 in einem Skigebiet in Österreich talabwärts, als der Beklagte von hinten auf ihn auffuhr, wodurch der Kläger stürzte. Dabei zog sich dieser eine Unterschenkelmehrfachfraktur zu. Als Dauerschaden liegt eine Beinlängendifferenz von zwei Zentimetern vor.

Verfahren:
Die Haftung dem Grunde nach war unstrittig, da der Beklagte zweifelsfrei gegen die FIS-Regeln Ziffern 1-4 für Skifahrer verstoßen hat. Das Gericht hat sodann noch ein Gutachten in Bezug auf die Gesundheitsschädigungen eingeholt. Im Ergebnis einigten sich die Parteien abschließend auf eine Zahlung von weiteren 12.000,- Euro, nachdem der Versicherer des Beklagten zuvor bereits 12.500,- Euro gezahlt hatte.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in dieser Sache ist einmal mehr bedauerlich, dass der Versicherer zunächst lediglich eine untersetzte Abfindungssumme zahlte, wodurch der Kläger gezwungen war, gerichtliche Hilfe einzuholen. Die durch das Verfahren entstandenen Zusatzkosten belasten nicht nur die Gerichtsbarkeit, sondern auch die Versichertengemeinschaft, stellt Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert