Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (09.08.2013):

Versicherungsrecht – Arzthaftungsrecht: Prozessverlust für die Rechtsschutzunion Schaden GmbH gegen medizingeschädigte Versicherungsnehmerin, LG München I, Az. 26 O 18642/12

Landgericht München I – Versicherungsrecht – Arzthaftungsrecht: Prozessverlust für die Rechtsschutzunion Schaden GmbH gegen medizingeschädigte Versicherungsnehmerin, LG München I, Az. 26 O 18642/12

Chronologie:
Die Klägerin ist bei der Beklagten, der Rechtsschutzunion in ihrer Funktion als Schadenabwicklungsunternehmen rechtsschutzversichert. Sie wandte sich in einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an Ciper & Coll., um gegen ein Krankenhaus in Berlin Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM erbat zunächst den Deckungsschutz für außergerichtlichen Rechtsschutz, was die Beklagte wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten ablehnte. In der Folge besann der Versicherer sich eines Besseren, lehnte aber weiterhin die Regulierung der Höhe nach ab, woraufhin die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nahm.

Verfahren:
Das befasste Landgericht München I hielt die Eintrittspflicht der Beklagten für eindeutig. Die Rechtsschutzunion sei hinreichend über die Sache informiert gewesen, Raum für eine Obliegenheitsverletzung seitens der Anwälte der Klägerin sah das Gericht nicht. Das Gericht riet der Beklagten an, sich wenigstens im Vergleichswege zu einigen und den Deckungsschutz zu erteilen, was der Versicherer hartnäckig verweigerte. Daraufhin verurteilte das Gericht die Rechtsschutzunion, ihren Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag entsprechend der Klägerin für einen Streitwert von 45.000,- Euro Deckungsschutz für ein aussergerichtliches sowie erstinstanzliches Verfahren gegen das Berliner Klinikum zu gewähren.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus Schaden wird man gewöhnlich klug, nicht jedoch die Rechtsschutzunion Schaden GmbH mit Sitz in München. Zum wiederholten Male müssen Versicherungsnehmer, so wie im vorliegenden Fall, gegen die eigene Rechtsschutzversicherung zunächst gerichtlich vorgehen, um den begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Mehrere dutzende Gerichtsverfahren, in denen diesem Versicherer vom Gericht aufgezeigt wurde, dass sie ihre Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nachzukommen haben, sind gerichtskundig, ebenso äusserte das Gericht, dass es gerichtsbekannt sei, dass die Rechtsschutzunion ihr zugegangene Unterlagen als nicht erhalten bezeichnete. Das scheint den Versicherer aber nicht zu tangieren. Derartige unnötige Verfahren belasten die Gerichtsbarkeit und die entstehenden Zusatzkosten die Versichertengemeinschaft. Die Aufsichtsbehörde des Versicherers, die BaFin ist über die unverständliche Regulierungspraxis der Rechtsschutzunion seit langem informiert, so Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM.

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
0211 556207
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

Pressekontakt:
Ciper
Dirk christoph Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
0211 556207
Ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert