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Christoph Kirchenstein – Pensionszusagen können zum Risiko werden

Wir empfiehlen die Prüfung von Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung.

Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherung sind eine Gefahr für Unternehmen und Entscheider.

Warum nutzen Unternehmen Rückdeckungsversicherungen?

In den letzten Jahren geriet der Fachkräftemangel in Deutschland immer mehr in die Schlagzeilen. Doch schon in den Jahrzehnten zuvor war es für Unternehmen eine der größten Herausforderungen, geeignetes Führungspersonal zu gewinnen.

Wer die Top Performer von sich überzeugen wollte, konnte nicht allein mit einem hohen monatlichen Gehalt punkten. Weitere Anreize mussten her, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Eine Lösung: Attraktive Pensionsansprüche.

Doch dadurch ergab sich für die Unternehmen eine große Herausforderung. Bilanzielle Rückstellungen aus dem verfügbaren Kapital für Pensionen zu bilden, hieß gleichzeitig weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung zu haben. Ein enormes Hemmnis für konstantes Wachstum.

Da kam ein Finanzierungsmodell sehr gelegen: Rückdeckungsversicherungen, die die Pensionen zur Fälligkeit bedienen. Häufig wurden diese in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen, die – wie im privaten Umfeld bekannt – mit regelmäßigen Beiträgen bedient wurden. Für die Unternehmen hieß das, dass mehr Kapital zur Verfügung stand und trotzdem attraktive Angebote für Spitzenpersonal gemacht werden konnten.

Lebensversicherungen leisten oft weniger als erwartet.

Doch nun wird immer mehr Entscheidern bewusst: Die Auszahlungen, mit denen kalkuliert wurde, werden wesentlich geringer ausfallen.
Nicht nur die Überschüsse der Versicherungen sinken seit mehr als zwei Jahrzehnten, sondern auch der jährlich neu festgelegte Höchstrechnungszins. Das Fachmagazin Finanzwelt berichtete bereits im Juni 2022 über dieses Problem:

https://www.finanzwelt.de/post/insolvenzgefahr-durch-rueckdeckungsversicherungen

Nun werden jedoch nach und nach die Pensionszusagen fällig und selbstverständlich sind die Ansprüche nicht erloschen, nur weil Unternehmen sich auf die Rückdeckungsversicherungen verlassen haben.
Es droht eine bilanzielle Unterdeckung und zugleich das Risiko einer Insolvenz.
Höheres Haftungsrisiko durch StaRUG.

Dieses Risiko mag abstrakt klingen, kann für die Entscheider und Berater von Unternehmen jedoch schnell persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie sind laut StaRUG dazu verpflichtet, finanzielle Gefährdungen zu erkennen und schnellstmöglich gegenzusteuern.

Geschäftsführer, Unternehmens- und Steuerberater sollten also dringend prüfen, ob in ihrem Unternehmen Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherung eingesetzt werden.
Versäumen sie dies oder handeln sie nicht angemessen, um finanzielle Schäden abzuwenden, droht eine persönliche Haftung.

Wir empfehlen sich bei der Prüfung von Lebensversicherungen auf Experten zu verlassen und eine mögliche Rückabwicklung der Verträge zu veranlassen.

Die Rückabwicklung der Lebensversicherung hat mehrere Vorteile:

Es werden, anders als bei der Kündigung, alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchgesetzt.
Es ist möglich, ein Maximum der zustehenden Gelder zu retten.
Entscheider kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nach.
Die Unternehmen erhalten frei verfügbares Kapital, um die Pensionsansprüche bedienen zu können.

Wer als Entscheider oder Berater mehr darüber erfahren möchte, wie er sich persönlich und das Unternehmen absichert ?
Sie haben Fragen, wir die möglichen Antworten?

Lassen Sie Prüfen.

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Liane Kirchenstein
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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