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Canada Gold Trust – Goldinvestment oder Blankodarlehen?

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger

Canada Gold Trust - Goldinvestment oder Blankodarlehen?

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

12. Mai 2015. Rund 115 Jahre nach dem ersten Goldrausch in Amerika und Alaska gelang es der Canada Gold Trust GmbH (CGT) noch rund 50 Millionen Euro von Anlegern einzusammeln. Mit dem Kapital sollte in großen Mengen Gold in Kanada gefördert werden. Statt der erhofften faustdicken Goldnuggets, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS), gab es zunächst aber nur eine Umwandlung der Fonds in Aktien. Seit dieser Aktion im Sommer 2014 häufen sich die Negativschlagzeilen rund um das dubiose Firmengeflecht.

Um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, sollten die CGT-Anleger unlängst einen Teil ihrer Ausschüttungen zurückzahlen. Da sich aber die negativen Schlagzeilen in den letzten Monaten häuften, kam kaum ein Anleger dieser Aufforderung nach. Gegen die CGT GmbH (Konstanz) selbst, ist Ende April 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Offiziell spricht man zwar davon, dass die Fonds davon noch nicht direkt betroffen sind, dennoch kann man sich ausmalen, wie die „Goldgräbergeschichte“ weitergeht, so DVS-Geschäftsführerin Claudia Lunderstedt-Georgi: „Die Veröffentlichung realistischer Zahlen und Ziele, gehörten nicht zur Strategie bei CGT. Vielmehr glänzte statt dem Gold eher die Intransparenz.“ So wurden im Sommer 2014 im Rahmen einer Umstrukturierungsmaßnahme drei Fonds kurzerhand in Aktien umgewandelt. Die Henning Gold Mines (HGM), in die die Fonds größtenteils investierten und die mit der CGT verstrickt ist, geriet in die Schlagzeilen, da sich ihre Verantwortlichen gegenseitig die Veruntreuung von Geldern vorwarfen. Und ohne dieses Geld sei die Gold-Abbau-Saison gefährdet.

Die Anlegerberichte der HGM über eine ihrer hoffnungsvollsten Minen, wurden Ende letzten Jahres von den kanadischen Behörden kassiert. Die Berichte verstoßen gegen einige Vorschriften, die Investoren vor irreführenden, fehlerhaften und betrügerischen Informationen zu Mineralien-Abbau-Projekten schützen sollen. „Wer Geld in einen CGT-Fonds gesteckt hat, sollte seine Unterlagen dringend prüfen lassen“, rät die DVS-Geschäftsführerin (www.dvs-ev.net). „Die Infos über CGT und HGM werden immer spärlicher, die Firmenverstrickungen dafür immer deutlicher. Zum Dunstkreis der CGT gehören neben der CGT Management, der Opportunities-, und Verwaltungs-GmbH auch die Xolaris Service GmbH und die Geotec Rohstoff GmbH. Letztere hat ein geologisches Gutachten über die Goldvorkommen der CGT-Claims angefertigt. „Dass die Unternehmens-Webseite nicht mehr online ist, wundert mich wenig“, kommentiert Lunderstedt-Georgi.

Genau genommen investierten die Fonds-Anleger ja nicht in Gold, sondern gaben ihr Geld der CGT, die dieses als Blanko-Darlehen – ohne echte Sicherheiten – an die HGM weitergab. Würde man in Kanada tatsächlich große Mengen Gold finden, bliebe es bei maximal 14 Prozent Rendite für die Anleger. Findet man kein Gold, kann das Darlehen halt nicht zurückgezahlt werden. So einfach ist das, zumindest für die Initiatoren. Dann folgt die Insolvenz der Fonds und das Anleger-Kapital ist futsch. Vielen Dank und auf Wiedersehen beim nächsten Mal, wenn es dann, wie auf der CGT-Homepage wieder heißt: „Gold ist und bleibt ein sicherer Hafen“ und ein Gramm Gold plötzlich schwerer wird, als ein Kilogramm Verstand.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Canada Gold Trust“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
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Telefon 03641 35 35 04
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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