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Bundesverfassungsgericht: Ehegattensplitting auch für Homo-Ehen

Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. (DSD)

Wir sind gegen Diskriminierung

21. Juni 2013. Das Ehegattensplitting gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Mai entschieden. Wie der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (www.gegendiskriminierung) mitteilt, können homosexuelle Paare nun ihre Einkommensteuer zusammen veranlagen und so Steuern sparen. Auch rückwirkend bis zum 1. August 2001.

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben entschieden: Das Ehegattensplitting muss auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Die Rechtslage muss deshalb rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden (Aktenezeichen: 2 BvR 909/06; 2 BvR 1981/06; 2 BvR 288/07). Die Partner einer Lebenspartnerschaft sind demnach im Steuerrecht Eheleuten absolut gleich gestellt. „Das bedeutet natürlich auch, dass sie durch das Splitting bei der Einkommensteuer profitieren können“, sagt Uwe G. C. Hoffmann, Geschäftsführer des DSD. „Bei der Besteuerung wurden Ehen und Lebenspartnerschaften bislang ungleich behandelt und ausschließlich durch die sexuelle Orientierung der Partner differenziert“, so Hoffmann weiter. Und dies stellte eine Diskriminierung dar.

Wie wirkt sich das Urteil auf die Betroffenen aus?

Die rund 34.000 Lebenspartnerschaften, die es in Deutschland gibt, können ab sofort das Ehegattensplitting beanspruchen. Dadurch können die Paare Steuern sparen. Je größer die Einkommensunterschiede der Partner sind, desto größer ist die Ersparnis. Besonders lukrativ ist dies Änderung für eingetragene Paare, die beim Finanzamt Einspruch gegen die Ungleichbehandlung eingelegt hatten. „“In diesem Fall“, so der DSD-Geschäftsführer, „kann man den entgangenen Splittingvorteil rückwirkend bis 2001 fordern, was wir Betroffenen dringend raten. Denn auch ein relativ kleiner Splittingvorteil kann über 12 Jahre eine stattliche Summe ausmachen.“ Der DSD in Jena vermittelt eine kostenfreie Überprüfung möglicher Forderungen und Zinsansprüche gegenüber dem Finanzamt durch spezialisierte Vereinsanwälte.

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Kontakt
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung
Uwe G. C. Hoffmann
Oberlauengasse 3
07743 Jena
03641 87611 59
info@gegendiskriminierung.de
http://www.gegendiskriminierung.de

Pressekontakt:
all4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 5506 710
info@all4press.de
http://www.all4press.de

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