Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Urteil vom 19.12.2017

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit dem Urteil vom 19.12.2017 – Az. 1 BvL 3/14 und 4/14, das auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ergangen ist, für die Zeit ab dem Wintersemester 2019/2010 die Weichen für die Studienplatzvergabe in den medizinischen Studiengängen verändert.

Insbesondere die Aussagen zur Wartezeitquote – maximal 20 % und nicht mehr als vier Jahre Wartezeit – werfen für viele Bewerber, die auf eine Zulassung nach Wartezeit gesetzt haben, die Frage auf, wie sie sich weiter bewerben sollen oder ob sie – bereits jetzt – die Hoffnung, ihren medizinischen Studienwunsch zu verwirklichen, aufgeben sollten oder gar müssen.

Rechtsanwältin Alexandra Brehm Kaiser und Rechtsanwalt Dr. Brehm sind von der bedeutendsten verwaltungsrechtlichen Zeitschrift, der im Beck-Verlag erscheinenden „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht – NVwZ“ beauftragt worden, das NC-Urteil des Bundesverfassungsgericht ausführlich zu besprechen und Perspektiven für eine Lösung der durch die Entscheidung aufgeworfenen Problemkreise aufzuzeigen. Damit wollen sie zugleich die Diskussion, die in den beiden kommenden Jahren aufkommen wird, in geordnete Bahnen lenken und bereichern.

Die Besprechung von Alexandra Brehm-Kaiser und Dr. Robert Brehm wird zeitgleich mit dem Abdruck des Urteils in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) erscheinen“.

Die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) hat zwischenzeitlich ein kurzes offizielles Statement auf ihrer Internetseite unter https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=2334 ins Netz gestellt.

Sie können die Autoren unter alexandra.brehm-kaiser@ra-brehm.de und dr.robert.brehm@ra-brehm.de erreichen.

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