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Bundestag senkt Zinsen für Steuernachzahlungen- und Erstattungen um mehr als 4 Prozent

Bundestag senkt Zinsen für Steuernachzahlungen- und Erstattungen um mehr als 4 Prozent

Steuerberater Roland Franz

Essen – „Der neue Zinssatz für Steuernachzahlungen beträgt nun 0,15 Prozent pro Monat oder 1,8 Prozent pro Jahr“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, und erläutert die Vorgeschichte: „Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei Verfahren die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 Prozent (6 Prozent im Jahr) auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts für verfassungswidrig erklärt.“

Die Kläger hatten geltend gemacht, dass der gesetzliche Zinssatz im Vergleich zum viel niedrigeren Marktzinssatz für Geldanlagen stark überhöht sei, was die Finanzverwaltung bisher bestritten hatte.

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Steuergesetzgeber keinen konkreten Zinssatz vorgegeben“, informiert Steuerberater Roland Franz, „sondern ihn nur verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Diese muss sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 erstrecken und alle noch nicht bestandskräftigen Bescheide erfassen.“

Bayerns Finanzminister war sogar einen großen Schritt weitergegangen und hatte an den Bund appelliert: „Hier die transparenteste, unbürokratischste und einfachste Lösung umzusetzen und den Steuerzins abzuschaffen.“

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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