Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 2, 2026

Stärkung der modernen hybriden Patientenversorgung

IT, NewMedia, Software
September 2, 2026

Webkonfigurator: Der kurze Weg zu qualifizierten Anfragen

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen unzulässiger Liefergemeinschaft

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen unzulässiger Liefergemeinschaft

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen unzulässiger Liefergemeinschaft

Im Zusammenhang mit Liefergemeinschaften hat das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro gegen einen Asphalthersteller wegen unzulässiger Absprachen verhängt.

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat es eine Geldbuße in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro gegen einen Asphalthersteller wegen Beteiligung an einer Kartellabsprache verhängt. Dabei soll es um unzulässige Preis-, Gebiets-, Kunden- und Quotenabsprachen bei der Belieferung von Bauunternehmen zwischen 2005 und 2013 gegangen sein. Ein weiteres an den Absprachen beteiligtes Unternehmen blieb aufgrund der Kronzeugenregelung straffrei. Die Verfahren gegen andere Unternehmen wurden eingestellt.

Die Asphalthersteller sollen sich nach Angaben des Bundeskartellamts bereits seit Ende der 1990er Jahre über Aufträge abgestimmt und Liefergemeinschaften gebildet haben. Von den Kapazitäten her seien diese Liefergemeinschaften häufig nicht nötig gewesen oder die Notwendigkeit sei nicht überprüft worden. Seit 2005 soll es aufgrund der Absprachen zu mehr als 100 Liefergemeinschaften gekommen sein. Nach Einschätzung der Kartellwächter seien die Liefergemeinschaften nicht nötig gewesen, da die Aufträge in der Regel auch von einem der Unternehmen hätten ausgeführt werden können. Daher habe die Bildung von Liefergemeinschaften eher einer Marktberuhigung gedient, um Preis- und Bieterkämpfe untereinander zu vermeiden. Dadurch wurde der faire Wettbewerb behindert.

Liefergemeinschaften oder andere Kooperationen zwischen Unternehmen sind nicht grundsätzlich unzulässig. Sie müssen sich allerdings immer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen, damit nicht gegen das Wettbewerbsrecht oder das Kartellrecht verstoßen wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Verstöße gegen das Kartellrecht müssen dabei nicht immer offensichtlich sein, so dass eine juristische Beratung ratsam ist, bevor Unternehmen Liefergemeinschaften oder andere Kooperationen vereinbaren.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht werden hart und konsequent sanktioniert. Dabei geht es nicht nur um unzulässige Preisabsprachen oder Gebietsabsprachen. Verstöße können auch schon bei deutlich weniger offensichtlichen Vergehen vorliegen. So können beispielsweise schon einzelne Vertragsklauseln gegen geltendes Recht verstoßen. Im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen beraten und bei Verstößen gegen das Kartellrecht bzw. Wettbewerbsrecht Forderungen durchsetzen oder abwehren.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert