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Blut spenden ohne Diskriminierung

ARAG Experten informieren über die Änderung des Transfusionsgesetzes

Blut spenden ohne Diskriminierung

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) darf die sexuelle Orientierung von Blutspendern keine Rolle mehr spielen. Künftig ist für das Spenden von Blut ausschließlich das sexuelle Risikoverhalten ausschlaggebend. Darüber hinaus wird durch die Gesetzesänderung auch die bestehende Altersgrenze für Blutspenden aufgehoben. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat vier Monate Zeit, ihre „Richtlinie Hämotherapie“ (https://www.bundesaerztekammer.de/themen/medizin-und-ethik/wissenschaftlicher-beirat/stellungnahmen-richtlinien-jahresberichte/haemotherapie-transfusionsmedizin/richtlinie-zur-gewinnung-von-blut-und-blutbestandteilen-und-zur-anwendung-von-blutprodukten-richtlinie-haemotherapie) anzupassen. Sie legt unter anderem Kriterien für die Zulassung, Rückstellung und den Ausschluss von Personen zur Blutspende fest. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Das ist neu
Ziel des Transfusionsgesetzes (TFG) ist eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sowie die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten. Anfang April tritt nun eine Gesetzesänderung in Kraft. Dann dürfen auch schwule und bisexuelle Männer sowie transgeschlechtliche Menschen ohne Einschränkung Blut spenden. Lediglich das individuelle Sexualverhalten des potenziellen Blutspenders darf ein Ausschluss- oder Rückstellungskriterium sein, aber nicht mehr seine sexuelle Orientierung.

Bisher mussten Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner vier Monate enthaltsam sein, bevor sie Blut spenden durften. Dadurch sollte die Gefahr, Blutkonserven mit HIV zu infizieren, verringert werden. Dagegen werden heterosexuelle Personen nur vom Blutspenden ausgeschlossen, wenn sie häufig wechselnde Sexualpartner haben.

Darüber hinaus werden mit der Novelle die bisherigen Altersobergrenzen aufgehoben. Künftig soll nur noch die von einem Arzt attestierte, individuelle Spendetauglichkeit für eine Blutspende entscheidend sein. Bisher lag die Altersgrenze laut BÄK-Richtlinie für Erstspender bei 60, bei Wiederholungsspendern bei 68 Jahren.

Wer darf wie oft Blut spenden?
In Deutschland darf nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich jeder Blut spenden, der 18 Jahre alt und gesund ist. Blutspender müssen mindestens 50 Kilogramm schwer sein. Die Richtlinie schreibt auch vor, dass eine erneute Blutspende in der Regel erst nach zwölf Wochen, frühestens aber nach acht Wochen möglich ist. Innerhalb eines Jahres dürfen bei Frauen zwei Liter Blut entnommen werden; bei Männern sind es drei Liter. Wer genau wissen möchte, ob er als Spender in Frage kommt, kann vor einem entscheidenden Arztgespräch in einem Online-Spende-Check (https://www.blutspende.de/blutspende/spende-check) selbst seine Spendetauglichkeit testen.

Blutspendetermine in der Nähe und Informationen zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz findet man laut ARAG Experten unter: www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/ (https://www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/).

Ein Drittel der Bevölkerung kann Blut spenden
In Deutschland sind nach Informationen der ARAG Experten etwa 33 Prozent der Bevölkerung theoretisch dazu in der Lage, Blut zu spenden. Tatsächlich tun es aber nur etwa drei Prozent. Und obwohl jede Blutspende in bis zu drei Präparate aufgeteilt wird und somit bis zu drei Menschen geholfen werden kann, ist das auf Dauer zu wenig, um die Gesamtbevölkerung mit Blutprodukten zu versorgen. Schließlich sind viele Menschen einmal in ihrem Leben auf Spenderblut oder Blutprodukte angewiesen. Etwa sechs Prozent der Bevölkerung sind laut dem Deutschen Roten Kreuz als Dauerspender notwendig, um die Versorgung langfristig zu sichern. 90 Prozent aller Blutkonserven werden in der Notfallmedizin und der Unfallchirurgie verbraucht. Diese Eingriffe kann man weder planen noch verschieben – deshalb müssen jederzeit ausreichend Reserven vorhanden sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
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www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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