Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Blaues Wunder auf der Fahrt ins Blaue

ARAG Experten über Stadtrundfahrten, „gehüpfte“ Bustouren und Verkaufs-Ausflüge

Blaues Wunder auf der Fahrt ins Blaue

Ob klassische Stadtrundfahrt oder Sightseeing per Hop-on-Hop-off-Prinzip – wer nicht auf eigene Faust eine Destination erkunden möchte, kann sich bequem im Bus von einer Sehenswürdigkeit zur nächsten chauffieren lassen. Auch für längere Ausflüge mit dem Bus spricht vor allem eins: Man muss sich um nichts kümmern. Doch was ist, wenn die Tour nicht hält, was das Programm verspricht? Die ARAG Experten mit einem rechtlichen Überblick.

Wenn nicht das drin ist, was drauf steht
Es sollte eine mehrtägige Bustour mit Hotelübernachtung in Hamburg werden. Der Höhepunkt: Ein Besuch des Musicals „Cirque du Soleil“. Zudem standen eine Museumsführung und eine große Hafenrundfahrt für die Gäste aus dem Emsland auf dem Programm. Doch zur Enttäuschung aller fiel der Musical-Besuch aufgrund der Corona-Pandemie aus. Stattdessen organisierte der Veranstalter kurzfristig eine mehrstündige Stadtrundfahrt. Mit diesem eher mäßigen Ersatz war einer der Urlauber so gar nicht einverstanden und verlangte eine Reisepreisminderung (https://www.arag.de/reiseversicherung/frankfurter-tabelle-reisepreisminderung-berechnen/). Erst vor dem Bundesgerichtshof hatte der Mann Erfolg. Laut ARAG Experten waren die Richter der Ansicht, dass es sich bei dieser Reise um eine Pauschalreise handelte, die aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen bestand – einer Busfahrt und Hotelübernachtungen. Daher kam in diesem Fall das Pauschalreisevertragsrecht zur Anwendung, das eine Reisepreisminderung rechtfertigt (Az.: X ZR 18/22).

Sightseeing auf vier Rädern – der Klassiker
Die klassische Stadtrundfahrt folgt einer festgelegten Route, die die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Wahrzeichen einer Stadt abdeckt. Die Route wird vom Veranstalter festgelegt und Gäste haben in der Regel keine Möglichkeit, Einfluss auf die Tour zu nehmen. Ob online oder vor Ort, spontan oder mit Vorlauf: Wer eine Stadtrundfahrt per Bus bucht, kann in der Regel bei den meisten Anbietern bis 24 Stunden vor Beginn der Fahrt stornieren. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Anbieter einen pauschalierten Schadensersatz erheben dürfen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich dabei nach der vereinbarten Leistung und beträgt meist wenige Prozent des Preises für die Rundtour. Die ARAG Experten raten vor der Buchung zu einem Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wo genau angegeben sein muss, wie hoch die Stornogebühr ist und in welcher Form der Rücktritt erfolgen muss.

Die „hüpfende“ Stadtrundfahrt
Im Gegensatz zu einer strukturierten Stadtrundfahrt mit dem Bus, ist eine Hop-on-Hop-off-Tour flexibler, denn der Gast kann an jeder Haltestelle aussteigen und dort verweilen, so lange er mag. Er setzt die Tour dann einfach mit einem der nächsten Busse derselben Linie fort, die regelmäßig die Haltestellen anfahren. Tickets für Hop-on-Hop-off-Rundfahrten sind in der Regel ab der ersten Nutzung 24 Stunden gültig, so dass man die Tour auch auf zwei Tage verteilen kann. Eine Stornierung ist hier meist kostenlos bis zu 24 Stunden vor der ersten Fahrt bei voller Rückerstattung möglich.

Kleiner Praxistipp der ARAG Experten: Zuerst die komplette Route abfahren. Dabei sieht man, was einen erwartet und wo es besonders interessant ist, und man kann in Ruhe festlegen, wo man bei der nächsten Runde aussteigen möchte. So verzettelt man sich nicht schon bei den ersten Stationen und verpasst am Ende keine Sehenswürdigkeiten, die man gerne besucht hätte.

Nepper, Schlepper, Kaffeefahrer
Heizdecken, Kochtöpfe, Wellnessprodukte – auf so genannten „Kaffeefahrten“ wird meist überteuerte Ware verkauft. Oft sind es ältere Menschen, die dabei mit unseriösen Praktiken unter Druck gesetzt und zum Kauf überredet werden. Um Kunden vor Abzocke zu schützen, dürfen laut ARAG Experten seit einigen Jahren allerdings keine Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen, wie z. B. Bauspar- und Versicherungsverträge, angeboten und verkauft werden. Für mehr Transparenz gilt eine umfassende Informationspflicht: Dazu müssen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Veranstalters bekanntgegeben werden und zudem muss darüber informiert werden, welche Produkte angeboten werden und unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht. Bei Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert