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Biene, Huhn oder Ziege im Garten: Geht das?

R+V-Infocenter: Für Nutztierhaltung gelten besondere Regeln

Biene, Huhn oder Ziege im Garten: Geht das?

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 3. August 2023. Selbst gesammelte Frühstückseier oder der eigene Honig: Für viele Menschen ist das ein Traum, auch in der Stadt. Hier gelten für die Nutztierhaltung jedoch besondere Regeln – und die sind oft strenger als für Haustiere, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Einige landwirtschaftliche Nutztiere können gut in der Stadt leben – ähnlich wie ein Hund oder eine Katze. „Dabei müssen sie artgerecht gehalten werden. Und es gibt weitere Vorschriften“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Auf Balkonen von Mietwohnungen sind Bienen oder Hühner in der Regel nicht erlaubt. Zudem darf die Nachbarschaft nicht durch den Lärm und den Geruch der Tiere belästigt werden.

Hühner halten ist in der Stadt möglich
In vielen Fällen dürfen Hühner in Wohngebieten gehalten werden, wenn der Garten ausreichend groß ist. Eine kommerzielle Hühnerhaltung ist hier aber nicht erlaubt. Per Mietvertrag darf die Hühnerhaltung aber nicht pauschal untersagt werden, da sie als Kleintiere gelten. Dafür setzen einige Gemeinden hier Grenzen. „In manchen Wohngebieten ist es gar nicht oder nur eingeschränkt erlaubt, Hühner zu halten“, erklärt R+V-Experte Nuß: „Ist der Hahn zu laut, muss er nachts in einen abgedunkelten oder schallisolierten Stall – für den wiederum eine Baugenehmigung notwendig sein kann.“

Einen Bienenstock kann in der Regel jeder auf seinem eigenen Grundstück aufstellen, sofern der Platz ausreicht. Hat der Nachbar allerdings eine Bienenallergie und wird dadurch stark beeinträchtigt, kann die Bienenhaltung verboten werden. „Wer zur Miete wohnt und Bienen im Garten halten möchte, sollte dies vorab in jedem Fall mit der Vermieterin oder dem Vermieter klären“, rät Nuß.

Streitpunkt Geruch
Nutztiere verursachen häufig mehr Geruch als Haus- oder Kleintiere. Das stinkt der Nachbarschaft manchmal. Hier gilt: Der Geruch darf andere nicht wesentlich beeinträchtigen. Allerdings müssen die Menschen im ländlichen geprägten Raum die Geruchsbelästigungen durch Nutztiere eher hinnehmen als Menschen in Wohngebieten oder Städten. „Es ist auf jeden Fall ratsam, die Nachbarschaft vorab zu informieren und mögliche Bedenken zu klären“, so der Experte.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Nutztiere müssen in der Regel dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Das gilt für die Haltung von Schafen und Ziegen ebenso wie für Bienen und Hühner.
– Tierseuchen müssen unverzüglich gemeldet werden, anderenfalls drohen erhebliche Geldbußen.
– Gänsen und Ziegen dürfen in einem reinen Wohngebiet in der Regel nicht gehalten werden.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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