Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren

BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren

BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren

Im Steuerstrafverfahren können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. Dann muss das Tatgericht aber genau darlegen können, auf welcher Grundlage die Schätzung erfolgt.

Die Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren obliegt dem Tatrichter. Für eine Verurteilung dürfen nur die Beträge zu Grunde gelegt werden, die der vollen Überzeugung des Gerichts entsprechen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dass auch ein Geständnis des Angeklagten oder die Steuerschätzung des Finanzamts für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht immer ausreicht, zeigt ein Beschluss des BGH vom 29. August 2018 (Az.: 1 StR 374/18).

In dem zu Grunde liegenden Fall betrieb der Angeklagte einen Online-Shop und verkaufte über verschiedene Handelsplattformen im Internet seine Waren. Eine Umsatzsteuererklärung für die Jahre 2009 bis 2013 gab er nicht ab; für die Jahre 2009 bis 2011 reichte er verspätet noch eine Umsatzsteuererklärung ein und gab seine Umsätze wahrheitswidrig mit 0 Euro an. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung. Nach Berechnungen des Landgerichts wurden knapp 290.000 Euro an Umsatzsteuer nicht festgesetzt. Es ordnete die Einziehung eines Geldbetrags in dieser Höhe als Wertersatz an.

Der BGH hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Feststellungen des Landgerichts zur Höhe der verschwiegenen Nettoumsätze von der Beweiswürdigung nicht getragen werden.

Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, dass die den Tatvorwürfen zu Grunde liegenden Zahlen „dem Grunde nach“ so zutreffen. Da er jedoch keine Geschäftsbücher geführt hatte, waren die Umsätze für ihn im Einzelnen nicht nachvollziehbar. Letztlich habe der Angeklagte damit nur seinen Hinterziehungsvorsatz gestanden, die Höhe der verschwiegenen Umsätze habe er aber nicht gestehen können, da er sie gar nicht kannte, so der BGH. Das Geständnis könne daher auch keine ausreichende Grundlage für die Schätzung der getätigte Umsätze sein.

Für eine tragfähige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen hätte es allerdings ausreichende Anhaltspunkte gegeben, die Schätzung des Finanzamtes sei allerdings nicht nachvollziehbar. Bei einer Verurteilung dürften nur die Beträge zu Grunde gelegt werden, die der vollen Überzeugung des Gerichts entsprechen. Einen entsprechenden Nachweis habe das Landgericht nicht dargelegt.

Im Steuerstrafverfahren hängt viel von der Verteidigungsstrategie ab. Im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafverfahren.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert