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BGH-Urteil zu Bausparverträgen

Öffnet den Blick für alternative Geldanlagen

BGH-Urteil zu Bausparverträgen

BGH Urteil zu Bausparverträgen (Bildquelle: @Pixabay.com)

BGH-Urteil zu Bausparverträgen öffnet den Blick für alternative Geldanlagen

Das BGH Urteil zu Bausparverträgen sorgte für viele Schlagzeilen und Diskussionen unter Deutschlands Sparern. Die von den Bausparkassen in den letzten Jahren zu Tausenden versandten Kündigungen alter Verträge sind rechtens, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar in letzter Instanz entschied (Aktenzeichen XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16). Von der Regelung dürften Zehntausende Bausparverträge betroffen sein, langjährige Kunden von Bausparkassen werden sich verstärkt nach neuen Möglichkeiten zur Geldanlage umsehen.

Urteil beendet jahrelangen Rechtsstreit

Das Urteil bezieht sich auf Kündigungen, die in den letzten Jahren von verschiedenen Bausparkassen für solche Verträge ausgesprochen worden waren, deren Mindestsparsumme erreicht ist. Den Rechtsstreit angestrengt hatten zwei Kundinnen, deren Bausparverträge aus den Jahren 1978 und 1999 von der Kasse gekündigt worden waren. Statt die für diese Fällen angebotenen Darlehen zum Hausbau in Anspruch zu nehmen, hatten die betroffenen Kundinnen die Verträge weiterlaufen lassen, weil die zum damaligen Zeitpunkt festgelegten Guthabenzinsen weitaus besser waren als bei vielen anderen heute verfügbaren Anlageformen. Viele andere Kunden hatten ebenso gehandelt wie die Klageführerinnen und ihre Verträge über die Fälligkeit hinaus weitergeführt. Schätzungen zufolge sind in den letzten Jahren rund 250.000 solcher Altverträge von den Bausparkassen gekündigt worden. Die Kassen hatten den Kunden zuvor die Auszahlung des angesparten Guthabens angeboten. Mit Blick auf die günstige Verzinsung hatten die Sparer dies abgelegt. Die ausgesprochenen Kündigungen waren dann der Argumentation der Kassen gefolgt, wonach die Nutzung eines Bausparvertrags über dessen Reife hinaus nicht dem eigentlichem Sinn und Zweck der abgeschlossenen Verträge entspricht. Der BGH stimmte dieser Ansicht nun zu und bestätigte, dass die Kassen in solchen Fällen das Recht zur Kündigung haben.

Sparer müssen sich nach Alternativen umsehen

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs in letzter Instanz geht so eine lange Phase der Unsicherheit und der teilweise widersprüchlichen vorherigen Urteile zu Ende. Vielen Sparern wird damit eine der letzten Möglichkeiten für ertragreiche Geldanlagen genommen – selbst die Erträge auf Tagesgeld lagen zuletzt deutlich unter jenen, die auf alte Bausparverträge gezahlt wurden. Generell sind gute Anlagemöglichkeiten zunehmend selten, bei vielen Kapitalanlagen können realistisch nur noch geringe Erträge in Aussicht gestellt werden. Selbst neue Bausparverträge bieten bezüglich der gezahlten Zinsen keine langfristige Sicherheit mehr, denn die Kassen bieten diese seit einiger Zeit nur noch mit einer Klausel an, die eine Aufkündigung nach 15 Jahren ermöglicht. Die Unsicherheit unter den Anlegern wächst so weiter. Auch Verbraucherschützer hatten in ihren Reaktionen auf das Urteil des BGH darauf hingewiesen, dass das Vertrauen der Kunden in die Bausparkassen erschüttert sei.

Schwierige Suche nach Alternativen

Die Suche nach Geldanlagen, die nicht nur lohnende Erträge erbringen, sondern auch ein gewisses Maß an Sicherheit bieten, wird mit dem höchstrichterlichen Urteil nochmals schwieriger. Auch Sparer, die ihr Geld zuletzt langfristig in Bausparverträgen investiert haben, dürften nun verstärkt auf der Suche nach Alternativen sein. Diese sind zunehmend schwer zu finden, denn die derzeit angebotenen Möglichkeiten zur Geldanlage können kaum noch mit nennenswerten Erträgen locken. Eine der wenigen lohnenden Alternativen sehen Fachleute bei Investitionen in Immobilien. Auf lange Sicht gesehen sind bei Geldanlagen in Immobilien sogar noch bessere Erträge möglich als in den alten Bausparverträgen.

Mit gründlicher Recherche lassen sich an guten Standorten sehr gewinnbringende Objekte finden, deren Renditen den meisten anderen Anlagemöglichkeiten deutlich überlegen sind. Entscheidend für den Ertrag, den eine solche Geldanlage erzielen kann, ist oft der Zeitpunkt des Einstiegs. Seit einiger Zeit sind die Zinsen für eine Baufinanzierung auf einem anhaltend niedrigen Niveau, was Investitionen in Immobilien derzeit nochmals attraktiver macht. Um ein lohnendes Investitionsobjekt mit guten Renditeaussichten zu finden, sind jedoch gute Marktkenntnisse erforderlich. Lassen Sie sich daher von einer kompetenten Immobilienagentur beraten, um eine geeignete Immobilie zu finden.

Wir sind ein etabliertes und zukunftsweisendes Immobilienunternehmen im schönen Allgäu.

Kontakt
AGV – Immobilien Allgäu
Martin Tomecek
Tossostr. 3
87448 Waltenhofen
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