Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
November 2, 2026

Marokko: Kronprinz Moulay El Hassan nimmt den Betrieb des ersten Containerterminals von Nador West Med auf

Handel, Dienstleistungen
November 2, 2026

Spitzoffice eröffnet ersten Standort für Geschäftsadressen und Virtual Offices in Piding

Computer, Information, Telekommunikation
November 2, 2026

Digitale Fachkräfte treffen auf IT-Sicherheit

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 2, 2026

Empathisch pflegen, ohne sich selbst aufzugeben

Allgemein
November 2, 2026

tado° optimiert Performance Marketing gemeinsam mit Loyamo

Familie, Kinder, Zuhause
November 2, 2026

Notfallordner: Welche Dokumente sofort greifbar sein sollten

Immobilien
November 2, 2026

Ferienimmobilie direkt am Meer in Caorle Italien kaufen

Immobilien
November 2, 2026

Landhaus ROSE GARDEN im englischen Landhausstil zu verkaufen

Auto, Verkehr
November 2, 2026

PETRONAS Lubricants International und UM Motorcycles schließen strategische globale Partnerschaft für eine optimale Zukunft des Motorradfahrens

IT, NewMedia, Software
November 2, 2026

Digitaler Produktpass beginnt in der Fertigung – iTAC.MOM.Suite schafft die Datenbasis

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 2, 2026

Alan Bibani: Vom Hobby zum Unternehmer mit 70+ Kunden

Sport, Events
November 2, 2026

Poledance: Auch ohne Vorkenntnisse an die Stange

Immobilien
November 2, 2026

PlatzMacher: Entrümpelung und Umzug aus einer Hand – oft in 24 bis 48 Stunden

Immobilien
November 2, 2026

SUMO Entrümpelung®: Festpreisgarantie für Räumungen in Baden-Württemberg

BGH untersagt irreführende Werbung bei Lebensmitteln

BGH untersagt irreführende Werbung bei Lebensmitteln

BGH untersagt irreführende Werbung bei Lebensmitteln

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html
Hersteller von Lebensmitteln dürfen beim Verbraucher mit irreführenden Angaben keine falschen Erwartungen wecken. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Dezember entschieden (Az. I ZR 45/13).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lebensmittel dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie Zutaten enthalten, die tatsächlich gar nicht drin sind. Das hat der BGH am Beispiel eines Früchtetees entschieden.

Der Fall hatte auch schon den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Ein Teehandelsunternehmen hatte auf der Verpackung eines Früchtetees u.a. große Vanilleblüten und Himbeeren abgebildet. Außerdem enthielt die Verpackung Hinweise wie „nur natürliche Zutaten“ oder „Früchtetee mit natürlichen Aromen“. Allerdings enthält dieser Tee keine Bestandteile von Himbeeren oder Vanille oder deren Aromen. Um dies zu erfahren, muss der Verbraucher aber das Zutatenverzeichnis studieren. Schon der EuGH hatte entschieden, dass die Verbraucher nicht über die Zutaten eines Lebensmittels in die Irre geführt werden dürfen.

Dieser Rechtsprechung folgte mit Urteil vom 2. Dezember 2015 auch der u.a. für das Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html)zuständige I. Zivilsenat des BGH. Der Senat stellte fest, dass die Verbraucher durch die Produktaufmachung eines Lebensmittels nicht über die Zutaten in die Irre geführt werden dürfen. Damit gab der BGH der Klage eines Verbraucherverbands statt.

Der BGH vertritt die Auffassung, dass durch die Hervorhebung von Vanilleblüten und Himbeeren der Verbraucher zu der Annahme veranlasst wird, in dem Tee seien Bestandteile oder Aromen von Vanille und Himbeeren enthalten. Die Tatsache, dass die Zutatenliste auf der Verpackung angegeben sei, könne nicht ausschließen, dass die Etikettierung des Erzeugnisses und die Art und Weise, in der sie erfolgt, die Käufer irreführen. Durch sie könne der Eindruck entstehen, dass in dem Lebensmittel eine Zutat enthalten ist, die tatsächlich nicht drin ist. Dadurch könne der Verbraucher über die Eigenschaften eines Lebensmittels in die Irre geführt werden.

Die Grenzen zu einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht können fließend sein und sind für Unternehmen nicht immer gleich zu erkennen. Dennoch können Verstöße ernsthafte Konsequenzen haben. Um Forderungen abzuwehren oder eigene Ansprüche durchzusetzen, können sich Unternehmen von im Wettbewerbsrecht kompetenten Rechtsanwälten beraten lassen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert