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BGH stärkt Urheberrecht

BGH stärkt Urheberrecht

BGH stärkt Urheberrecht

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html
Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Urhebers umfasst auch das Recht, das Original oder dessen Vervielfältigungsstücke zum Verkauf anzubieten und dafür zu werben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bundesgerichtshof hat das Urheberrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html) mit Urteil vom 5. November 2015 maßgeblich gestärkt (Az.: I ZR 91/11). Demnach kann schon durch unerlaubte Werbung das Urheberrecht verletzt werden. Denn das ausschließliche Verbreitungsrecht des Urhebers umfasse auch den Verkauf des Originals und der Vervielfältigungsstücke sowie die gezielte Werbung für den Verkauf der Stücke.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte das beklagte Unternehmen im Internet, Zeitschriften und Prospekten Werbung für bestimmte Designer-Möbel in Deutschland gemacht. Dagegen klagte ein anderes Unternehmen, das diese Möbel ebenfalls vertreibt, auf Unterlassung und Schadensersatz. Es machte in erster Linie urheberrechtliche und hilfsweise wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend, da sie die Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte sei. Die Möbel sind als Werke der angewandten Kunst in Deutschland urheberrechtlich geschützt.

Wie schon die Vorinstanzen gab auch der BGH der Klage statt. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union könne der Inhaber des ausschließlichen Verbreitungsrechts an einem geschützten Werk Werbung auch dann verbieten, wenn nicht erwiesen ist, dass es aufgrund dieser Werbung zum Verkauf der geschützten Werke gekommen ist, wenn die Werbung aber zu dem Erwerb dieser Produkte anregt. Es sei also überhaupt nicht notwendig, dass die beworbenen Produkte auch tatsächlich einen Käufer gefunden haben. Daher habe das beklagte Unternehmen durch seine Werbung die Urheberrechte verletzt, so die Karlsruher Richter.

Das Urheberrecht dient unter anderem dazu, geistiges Eigentum in ideeller und materieller Weise zu schützen. Dies hat der BGH mit seiner Rechtsprechung erneut unterstrichen. Allerdings kann sich die Beweisführung über das Recht am geistigen Eigentum schwierig gestalten. Um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und auch um sich gegen diese zu schützen, kann ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
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Michael Rainer
Augustinerstraße 10
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02212722750
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http://www.grprainer.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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