Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – Nature Serie

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Lunartec 2in1-LED-Tischleuchte und -Flaschenaufsatz, RGBW

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

chungit Akademie: Fundiertes Wissen über Schungit und Edelschungit strukturiert lernen

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

BGH: Keine pauschale Mietminderung um 50 Prozent wegen Corona-Lockdown

BGH: Keine pauschale Mietminderung um 50 Prozent wegen Corona-Lockdown

BGH: Keine pauschale Mietminderung um 50 Prozent wegen Corona-Lockdown

Händler haben aufgrund des coronabedingten Lockdowns keinen pauschalen Anspruch auf Mietminderung. Vielmehr kommt es auf die Umstände im Einzelfall an, wie der BGH jetzt in einem Verfahren andeutete.

Der Lockdown in der Corona-Pandemie hat bei vielen Einzelhändlern zu Umsatzeinbußen geführt, während fixe Kosten wie die Gewerbemiete weiter anfielen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und Ende 2020 klargestellt, dass die behördlich angeordnete Schließung aufgrund der Pandemie eine Störung des Geschäftsgrundlage darstellen und die Minderung der Gewerbemiete daher möglich sein kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Unter welchen Umständen und in welcher Höhe die Miete gemindert werden kann, ließ der Gesetzgeber hingegen offen.

In einem Verfahren vor dem OLG Dresden hatte ein Textilgeschäft aufgrund des angeordneten Lockdowns für einen Monat schließen müssen und zahlte die Miete für diesen Zeitraum nicht. Das OLG Dresden entschied mit Urteil vom 24. Februar 2021 (Az.: 5 U 1782/20), dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliege und die Miete daher anzupassen sei. Weder Mieter noch Vermieter seien für die Störung des Geschäftsgrundlage verantwortlich oder hätten diese vorhersehen können. Die Kaltmiete könne daher für die Dauer der Schließung um 50 Prozent gemindert werden.

Der BGH gab nun im Revisionsverfahren zu erkennen, dass eine Halbe/Halbe-Regelung zu pauschal ist und im Einzelfall entschieden werden muss. So müsse bei der Höhe der Mietminderung auch berücksichtigt werden, ob und in welcher Höhe der Mieter staatliche Hilfen oder auch Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhalten hat, so der BGH. Das setzt voraussichtlich eine umfassende Prüfung der Umstände in jedem Einzelfall voraus. Das Urteil wird der BGH am 12. Januar 2022 verkünden. Nach den bisherigen Ausführungen ist damit zu rechnen, dass er das Urteil des OLG Dresden aufheben und den Fall zur genaueren Prüfung der Umstände an das Oberlandesgericht zurückverweisen wird.

Eine einfache Lösung für die Mietminderung wegen des Corona-Lockdowns zeichnet sich nicht ab. Es kommt auf den Einzelfall an, ob die Gewerbemiete gemindert werden kann. Erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/immobilienrecht/gewerbliches-mietrecht/corona-und-gewerbliches-mietrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert