Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

BGH erklärt pauschale Entgeltklausel für Buchungen bei Geschäftsgirokonten für unwirksam

BGH erklärt pauschale Entgeltklausel für Buchungen bei Geschäftsgirokonten für unwirksam

BGH erklärt pauschale Entgeltklausel für Buchungen bei Geschäftsgirokonten für unwirksam

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine pauschale Entgeltklausel für Buchungen bei einem Geschäftsgirokonto mit Urteil vom 28. Juli 2015 für unwirksam erklärt (Az.: XI ZR 434/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen Preis „pro Buchungskosten“ festlegt, mit Urteil vom 28. Juli 2015 für unwirksam erklärt.

Diese Klausel ist für den Kunden nachteilhaft, da die Gebühren auch bei Fehlbuchungen anfallen, die die Bank oder Sparkasse zu verantworten hat. Allerdings habe ein Kreditinstitut keinen Anspruch auf ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne entsprechende Autorisierung durchgeführt werde, so die Karlsruher Richter.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsmakler rund 77.000 Euro an Buchungsgeldern von einer Sparkasse zurückgefordert, die zwischen 2007 und 2011 berechnet wurden. Der Kläger verwaltet ca. 25.000 Versicherungsverträge und erhält dabei auch die Prämienzahlungen der Versicherten. Dabei kommt es häufig zu Rückbuchungen der Lastschriften. Die Sparkasse stellte ihm dafür ein Buchungskosten-Entgelt von 32 Cent „pro Buchungsposten“ in Rechnung. Dies sah eine entsprechende Klausel in den AGB des Kreditinstituts vor.

Der BGH kippte diese Klausel und hob damit auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf. Schon Anfang des Jahres hatte der BGH eine ähnliche Klausel bei Privatgirokonten für unwirksam erklärt und entschieden, dass Banken und Sparkassen keine Gebühren für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge verlangen dürfen (Az.: XI ZR 174/13). Diese Klausel sah ein pauschales Entgelt von 35 Cent pro Buchungsposten vor.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können zu Unrecht erhobene Buchungsgebühren bei Geschäfts- und Privatkunden von den Banken bzw. Sparkassen zurückgefordert werden. Auch andere Gebühren wurden bereits für unwirksam erklärt. Zur Durchsetzung der Forderungen können sich Betroffene an einen im Bankrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 12 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert