Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Oktober 5, 2026

Mehr Cash, weniger Stress: Oliver Fischer begeistert 650 Zuschauer auf der Cash Conference in Magdeburg

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Lonely Planet kürt Maryland als Top-Reiseziel für 2027

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

Salbutamol Aldo-Union bleibt auf allen Handelsstufen abgabefähig

Auto, Verkehr
Oktober 5, 2026

BBM-Jobbörse bringt Fachkräfte und Unternehmen zusammen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

PNOG: Was müssen Pflegeunternehmen in diesem Jahr umsetzen?

Handel, Dienstleistungen
Oktober 5, 2026

Alina Loheider von Focus on good Fotografie nun auch in Osnabrück

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 5, 2026

Inverses Headhunting: Vier Erfolgsfaktoren für mehr Wirkung

Logistik, Transport
Oktober 5, 2026

Versandzentrum von Hermes Fulfilment in Sonnefeld nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) zertifiziert

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Festivalreisen 2027: Mit IKARUS TOURS zur Ardh Kumbh Mela in Indien und zu Kulturfesten in Westafrika

IT, NewMedia, Software
Oktober 5, 2026

IBH connect wird offizieller Silber-Partner von Proxmox Server Solutions

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 5, 2026

Firmenklick.de: Die passende Firma. Nur einen Klick entfernt.

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 5, 2026

ALEX BODI UND DEUTSCHER KONZERN INVESTIEREN IN 166 WOHNUNGEN IN HALLE

IT, NewMedia, Software
Oktober 5, 2026

agilimo gewinnt Peakstone Growth Partners als Wachstumsinvestor

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 5, 2026

Ärzteregistrat.de: So können Praxen ihre Verzeichnisdaten aktuell halten

BGH entscheidet über Schutz einer dreidimensionalen Marke

BGH entscheidet über Schutz einer dreidimensionalen Marke

BGH entscheidet über Schutz einer dreidimensionalen Marke

Dreidimensionale Zeichen können nicht als Marke geschützt werden, wenn sie aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist.

Bei der Anmeldung eines Zeichens als Marke müssen Unternehmen beachten, dass verschiedene Schutzhindernisse der Markeneintragung entgegenstehen können. Bei dreidimensionalen Marken kann ein solches Schutzhindernis die Form sein. Laut Markengesetz können Zeichen keinen Markenschutz genießen, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Der Bundesgerichtshof wird nun am 14. Februar 2019 unter dem Aktenzeichen I ZB 114/17 entscheiden, ob die Form von bestimmten Kaffeekapseln geschützt werden kann. Der Fall hat eine längere Vorgeschichte. Die Markeninhaberin bietet Kaffeekapseln in einer bestimmten Form an und hat den Schutz als Zeichen für „Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte“ beansprucht. Zudem war sie Inhaberin eines zwischenzeitlich durch Zeitablauf erloschenen Patents über eine „gemahlenen Kaffee enthaltende Patrone für eine Getränkemaschine“.

Auf Antrag eines Mitbewerbers hat das Bundespatentgericht den Schutz der internationalen Marke für Deutschland mit Beschluss vom 17. November 2017 aufgehoben (Az.: 25 W (pat) 112/14). Der markenrechtliche Schutz wurde insoweit aufgehoben, als davon Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte betroffen sind. Diese Entscheidung begründete das Bundespatenamt damit, dass für diese Waren ein Schutzhindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliegt. Die wesentlichen Merkmale dieser Marke erfüllten eine technische Funktion, die dazu diene, in einer Kaffeekapselmaschine in vorteilhafter Weise verwendet zu werden. Das Markengesetz wolle aber verhindern, dass ein Markeninhaber technische Lösungen für sich monopolisiert. Die Markeninhaberin hat gegen den Beschluss des Bundespatentgerichts Rechtsbeschwerde eingelegt, über die der BGH nun entscheiden muss.

Markenschutz spielt für Unternehmen eine wichtige Rolle. Bei der Anmeldung sollte darauf geachtet werden, dass nicht die Rechte bereits bestehender Marken verletzt werden oder ein Schutzhindernis der Eintragung entgegensteht. Im Markenrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 44 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert