Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

BGH – Champagner muss für Geschmack eines Champagner Sorbets maßgeblich sein

BGH – Champagner muss für Geschmack eines Champagner Sorbets maßgeblich sein

BGH - Champagner muss für Geschmack eines Champagner Sorbets maßgeblich sein

Ein Champagner Sorbet muss auch nach Champagner schmecken. Ansonsten darf diese Bezeichnung nicht verwendet werden. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juli 2018 entschieden (Az.: I ZR 268/14).

Ähnlich wie Marken können auch Ursprungsbezeichnungen geschützt werden, da Verbraucher geografische Herkunftsbezeichnungen mit einer bestimmten Qualität verbinden können. Eine unzulässige Ausnutzung einer geschützten Ursprungsbezeichnung liegt vor, wenn dadurch ihr Ansehen ausgenutzt wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Der Rechtsstreit zwischen einem Discounter, der ein Speiseeis mit der Bezeichnung „Champagner Sorbet“ in seinem Sortiment führte, und einer Vereinigung von Winzern aus der Champagne beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Die Winzer sahen in der Bezeichnung eine Verletzung der Ursprungsbezeichnung „Champagne“.

Der Bundesgerichtshof hatte den Fall schon dem EuGH vorgelegt. Dieser hatte festgestellt, dass eine unzulässige Ausnutzung des Ansehens einer geschützten Ursprungsbezeichnung vorliegt, wenn die Verwendung der Bezeichnung darauf abzielt, unberechtigt von ihrem Ansehen zu profitieren. Dies könne bei „Champagner Sorbet“ der Fall sein, weil der Verbraucher damit eine gewisse Güte- und Preisklasse verbinde. Werde der Geschmack des Produkts aber tatsächlich hauptsächlich durch den verwendeten Champagner hervorgerufen, sei gegen die Verwendung des Begriffs „Champagner Sorbet“ nichts einzuwenden, so der EuGH.

Der BGH hat nun entschieden, dass eine unlautere Ausnutzung der Ursprungsbezeichnung „Champagne“ dann vorliegt, wenn in dem Produkt zwar Champagner enthalten, dieser aber nicht geschmacksbestimmend ist. Der enthaltene Champagner bestimme dann nicht den Geschmack des Produkts, wenn dieses zwar einen Geschmack wie ein Weinerzeugnis aufweist, dieser aber nicht vorrangig durch den Champagner, sondern durch andere Inhaltsstoffe hervorgerufen werde, so der BGH.

Ist die Zutat Champagner nicht für den Geschmack eines als „Champagner Sorbet“ bezeichneten Lebensmittels ursächlich, liege darin auch eine Irreführung der Verbraucher, stellte der BGH weiter fest. Die Verwendung des Begriffs „Champagner“ weise den Verbraucher maßgeblich darauf hin, dass das Produkt nach Champagner schmecke und dieser als Zutat geschmacksbestimmend sei. Das OLG München muss nun die Feststellungen zur geschmacksbestimmenden Eigenschaft treffen.

Verstöße gegen das Markenrecht oder Ursprungsrecht können scharf sanktioniert werden. Im IP-Recht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert