Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 23, 2026

Autonome Lösungen statt Notstand im Krankenhaus

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 23, 2026

DSGVO-Schulung online: Mitarbeiterschulung mit Nachweis für Unternehmen

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 23, 2026

Septeo CNEE behauptet Marktführerschaft im SaaS Kanzleimanagement in der DACH-Region

Logistik, Transport
Juli 23, 2026

Taxi Tübingen Preisrechner neu gestaltet

Immobilien
Juli 23, 2026

Hotel in Wien verkaufen: Hotel Investments AG sucht Hotel in Wien zum Kauf

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 23, 2026

Neue WIRKsam-Broschüre zur Fokussierungsphase

IT, NewMedia, Software
Juli 23, 2026

cashwerk.io launcht E-Form Builder mit KI

IT, NewMedia, Software
Juli 23, 2026

Produktionsplanung bildet häufig die Realität in der Fertigung nicht vollständig ab – proMExS plant ganzheitlich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

KI verändert den Berufseinstieg, Nachwuchs braucht neue Lernräume

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Rockstone News – Tocvan entdeckt neue hochgradige Silber-Gold-Zone direkt neben der geplanten Pilotmine: Bohrungen treffen 581 g/t Silber und 2,2 g/t Gold nur 900 m von der Pilotanlage entfernt

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 23, 2026

Fingerhut Haus: Energieeffizient bauen beginnt bei der Gebäudehülle

Familie, Kinder, Zuhause
Juli 23, 2026

Schulstart: Schulweg, Betreuung, und wichtige Regeln

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 23, 2026

Keine verpassten Anrufe, keine verlorenen Chancen

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 23, 2026

Tarkett erhält erneut EcoVadis-Platin 2026

BFH: Einkünfte falsch erfasst – Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids

BFH: Einkünfte falsch erfasst – Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids

BFH: Einkünfte falsch erfasst - Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann vom Finanzamt nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14. Januar 2020 bekräftigt (Az.: VIII R 4/17).

Auch dem Finanzamt unterlaufen Fehler. Liegt den Fehlern ein offensichtliches sog. mechanisches Versehen, gemeint sind z.B. Rechenfehler oder Schreibfehler, zu Grunde, können diese Fehler nachträglich korrigiert werden. Das ist jedoch nicht möglich, wenn den Mitarbeitern ein Tatsachen- oder Rechtsirrtum unterlaufen ist oder ein Sachverhalt nur mangelhaft aufgeklärt wurde. Dann bleibt der Steuerbescheid bestandskräftig, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Über einen solchen Fehler des Finanzamts kann sich ein Steuerpflichtiger freuen. Er hatte seine Einkünfte in Höhe von knapp 130.000 Euro korrekt in seiner Steuererklärung angegeben und muss darauf keine Einkommensteuer zahlen. Grund ist, dass die Einkünfte vom Finanzamt übersehen wurden. Als der Fehler auffiel, war es zu spät. Eine nachträgliche Änderung des Steuerbescheids sei nicht möglich, entschied der BFH.

In dem Fall hatte der Kläger in seiner Steuererklärung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von fast 130.000 Euro korrekt angegeben und beim Finanzamt eingereicht. Beim Einscannen der Unterlagen wurde die Anlage S zur Einkommensteuererklärung offenbar übersehen. Die Einkünfte des Klägers wurden nicht erfasst.

Bei der Prüfung der Daten durch ein Risikomanagementsystem gingen „die Lampen an“, weil die Einkünfte des Mannes unter 4.200 Euro lagen. Eine Sachbearbeiterin ging den Prüf- und Risikohinweisen zwar nach, den Fehler deckte sie allerdings nicht auf. Denn sie prüfte nicht, ob die Angaben des Steuerpflichtigen zu seinen Einkünften auch zutreffend in den Einkommensteuerbescheid übernommen wurden. Als der Fehler im Folgejahr erkannt wurde, berichtigte das Finanzamt nachträglich den Einkommensteuerbescheid.

Die Klage des Mannes gegen diese Änderung war erfolgreich. Der BFH entschied, dass der fehlerhafte Einkommensteuerbescheid darauf beruhe, dass die Höhe der im Bescheid angegebenen Einkünfte nicht aufgeklärt wurde, obwohl es Zweifel an der Richtigkeit dieser Einkünfte gegeben habe und aufgrund der Risiko- und Prüfhinweise eine weitere Aufklärung geboten gewesen sei. Das schließe ein bloßes mechanisches Versehen aus, so dass eine Änderung des Steuerbescheids nicht zulässig sei, so der BFH.

Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert