Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar

BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar

BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Ist für eine im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer im Inland keine Anrechnung vorgesehen, so bleibt diese bei der Berechnung der deutschen Erbschaftssteuer außer Betracht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 19.06.2013 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sich aus höherrangigem Recht keine Pflicht zur Anrechnung ergeben habe (Az.: II R 10/12). Weiter führte der BFH aus, dass diese Doppelbesteuerung aber unter gewissen Umständen aus Billigkeitsgründen gemildert werden müsse.

Vorliegend klagte eine Miterbin, welche ihr Kapitalvermögen unter anderem in Frankreich angelegt hatte. Zum Kapitalvermögen gehören das Bankguthaben und festverzinsliche Wertpapiere. In Frankreich wurde für das Kapitalvermögen der Klägerin dann die Erbschaftssteuer nach einem Steuersatz von 55% erhoben und in Deutschland wurde die Klägerin ebenfalls zur Entrichtung einer Erbschaftssteuer herangezogen, denn eine Anrechnung der bereits gezahlten Erbschaftssteuer war zum damaligen Zeitpunkt weder durch ein Doppelbesteuerungsabkommen noch durch die im Inland geltende Anrechnungsvorschrift vorgesehen.

Das vorliegend zuständige Finanzamt setzte daraufhin eine Erbschaftssteuer fest und rechnete die bereits in Frankreich gezahlte Erbschaftssteuer auch nicht auf die zu entrichtende Erbschaftssteuer an oder rechnete sie von der Bemessungsgrundlage ab. Jedoch wurde der Klägerin seitens des Finanzamtes aus Billigkeitsgründen ein Teil der Erbschaftssteuer erlassen.

Die Klage blieb erfolglos. Auch der BFH bestätigte das Urteil des Finanzgerichts (FG). Es führte aus, dass der mehrfachen Erhebung einer Erbschaftssteuer durch mehrere Staaten EU-Recht nicht entgegenstünde. Dies gelte auch im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Auch die Grundrechte oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sähen keine Anrechnung vor und könnten nicht als Begründung für eine solche oder gar für einen entsprechenden Abzug bei der Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

Mittlerweile wurde zwischen Deutschland und Frankreich allerdings ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, welches am 03.04.2009 in Kraft getreten ist. Danach wird eine Doppelbesteuerung in Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungsfällen auf jeden Fall vermieden.

Das Steuerrecht ist eine vielschichtige und komplexe Materie, welche für den Laien oftmals nicht zu überschauen ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf das internationale Steuerrecht im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht. Dies macht auch das vorliegende Urteil deutlich. Ein im Steuerrecht tätiger Anwalt kann helfen, steuerliche Ungereimtheiten aufzuklären.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert