Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 22, 2026

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

(Fris)Urlaub? Jeder zweite Mann würde sich im Ausland verschönern lassen

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Fewobird übernimmt Reiseportal Urlaub-mit-Hund.de

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Philips Evnia 4K-QD-OLED-Gaming-Monitor vereint 165-Hz-Geschwindigkeit mit beeindruckender Bildqualität

Betriebsrat: Weitergabe von Verstößen des Arbeitgebers gegen den Datenschutz an Aufsichtsbehörden?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Muss und darf der Betriebsrat Verstöße des Arbeitgebers gegen den Datenschutz an die Aufsichtsbehörden weitergeben?

Gegen die unübersichtlichen und schwer verständlichen, praxisfernen Vorschriften des Datenschutzes wird im Arbeitsalltag häufig verstoßen. Wenn der Betriebsrat Kenntnis von solchen Verstößen bekommt, stellt sich häufig die Frage, ob er die Verstöße an die Aufsichtsbehörden weiterleben darf oder dieses vielleicht sogar tun muss.

Diese Fragen sind gerichtlich weit gehend noch ungeklärt. Klar sollte dem Betriebsrat sein, dass er sich hier auf vermintem Territorium befindet. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Verpflichtung, die für den Schutz verantwortlichen Behörden bei Verstößen des Arbeitgebers zu informieren, nicht uneingeschränkt angenommen (BAG, Beschluss vom 03. Juni 2003 – 1 ABR 19/02 -, BAGE 106, 188-203).

Vor Einschaltung der Aufsicht zunächst Arbeitgeber kontaktieren:

Der Betriebsrat muss seinerseits muss ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit gem. § 2 Abs. I BetrVG kann sich zudem die Verpflichtung zur vorherigen Information des Arbeitgebers und zu dem Bemühen um Abhilfe beim Arbeitgeber direkt ergeben.

Datenschutzbeauftragten nicht vergessen:

Originärer Ansprechpartner für Verstöße gegen den Datenschutz im Betrieb ist der Datenschutzbeauftragte. Auch insoweit empfiehlt sich regelmäßig vor einer Information der Behörden, diesen zu konsultieren.

Einschaltung der Aufsichtsbehörden erst nach fruchtloser Intervention beim Arbeitgeber:

Vor dem genannten Hintergrund empfiehlt es sich für den Betriebsrat, Aufsichtsbehörden erst dann einzuschalten, wenn oben aufgeführten Verfahren zu keinem Ergebnis führten. In diesen Fällen kann sich dann allerdings auch eine Verpflichtung des Betriebsrats zu einem entsprechenden Vorgehen ergeben. Betriebsräte sollten außerdem immer berücksichtigen, dass für die einzelnen Arbeitnehmer ein Vorgehen wesentlich riskanter ist. Whistleblower sind in Deutschland nur sehr schlecht geschützt. Bei Arbeitnehmern entsteht in solchen Fällen schnell das Gefühl, vom Betriebsrat im Stich gelassen worden zu sein.

Wir schulen, beraten und vertreten Betriebsräte deutschlandweit. Unter der Telefonnummer im Autorenprofil auf dieser Seite können Sie einen zunächst unverbindlichen telefonischen Beratungstermin mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vereinbaren.

30.12.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert