Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

Orient Art Studio wächst: Neuer Standort in Kreuzberg

Maschinenbau
Juni 2, 2026

Weltneuheit von FUJI: Auto Kitting Station automatisiert erstmals das Bestücken von Feedern mit Gurtrollen

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

Beliebt, gepflegt und gehegt: Oldtimer

IT, NewMedia, Software
Juni 2, 2026

Komplexe Zeichnungsteile für die Luftfahrt: Becker Avionics hebt Beschaffung mit FACTUREE auf neue Flughöhe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Mit gelebter Partnerschaft zu mehr Sicherheit: Avacon zu Gast bei DENIOS

Umwelt, Energie
Juni 2, 2026

Warum Unternehmen ihre Druckluftsysteme jetzt ganzheitlich optimieren sollten

Allgemein
Juni 2, 2026

Alkoholfreier Aperitif mit Haltung: MILK gestaltet Packaging Design für Vöslauer FIZZZ

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Resilienz als Standortfaktor: Wie Leasing Katastrophen- und Bevölkerungsschutz stärkt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Fäden unter der Haut für natürlich jüngeres Aussehen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Alvarez & Marsal verstärkt Financial Services Industry Group mit Alexander Peitsch als Managing Director

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

norisbank Sommerumfrage 2026

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

EAS Batteries startet Verkauf von Ultra-Hochleistungszelle mit Asahi Kaseis neuartigem Elektrolyten Acetolyte™

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

HEAG und Fraunhofer IGD treiben Aufbau eines Hessischen Sensorik-Clusters voran

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

dbfp ist „Branchenbeste des Jahres“

Betriebskostenabrechnung – alle Jahre wieder

Es ist wieder soweit, die jährliche Abrechnung über Ihre geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen kommen ins Haus geflattert und Sie stellen sich wie alle Jahre wieder die gleiche Frage: Ist diese Abrechnung wirklich richtig? Und muss ich tatsächlich diese Nachforderung bezahlen?

Betriebskostenabrechnungen, auch Nebenkostenabrechnungen genannt, müssen rechtzeitig bei Ihnen eingehen und in formeller sowie in materieller Hinsicht korrekt sein.

Rechtzeitig bedeutet dabei, dass der Vermieter Ihnen innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung über Ihre gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen zukommen lässt. Gesetzlich geregelt ist dies in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Meistens ist als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr vereinbart. Das bedeutet also, dass beispielsweise die Abrechnung für das Kalenderjahr 2013 bis spätestens 31.12.2014 in Ihrem Briefkasten sein muss. Ist sie erst am 02.01.2015 dort, ist die Abrechnung verspätet. Für Sie bedeutet dies, dass Sie eine eventuelle Nachforderung nicht bezahlen müssen.

Formell korrekt ist eine Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wenn folgende Mindestangaben enthalten sind:

– eine Zusammenstellung der Gesamtkosten
– die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel
– die Berechnung des Anteils des Mieters und
– der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.

Etwas anderes gilt nur, sofern eine besondere Abrede getroffen wurde. Dazu muss der Mietvertrag geprüft werden. Sollte sich herausstellen, dass die Mindestangaben fehlen, ist die Abrechnung nicht wirksam mit der Folge, dass Sie die Nachforderung nicht bezahlen müssen. Aber Vorsicht! Der Vermieter kann eine korrigierte Abrechnung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung bei Gericht nachholen.

Damit eine Abrechnung materiell wirksam ist, darf der Vermieter nur umlagefähige und vertraglich vereinbarte Betriebskosten sowie tatsächlich angefallene Arbeiten abrechnen. Hierbei muss er das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten.

Vor diesem Hintergrund können allein inhaltliche Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung relevant werden. Um einzelne Kostenpositionen überhaupt bestreiten zu können, verlangen die Gerichte eine vorherige Einsichtnahme in die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegenden Belege.

Dazu sollte der Mieter die Hausverwaltung entsprechend anschreiben und mitteilen, welche Positionen er in der Abrechnung konkret beanstandet und dass er hierzu die Belege sehen möchte. Sie haben aber nach der Rechtsprechung keinen Anspruch darauf, dass Ihnen der Vermieter die Belege zusendet. Unter Umständen müssten Sie zum Vermieter fahren und sich vor Ort die Belege ansehen.

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht, dass der Vermieter immer den günstigsten Anbieter wählen muss. Er muss sich allerdings mehrere Angebote auf dem Markt eingeholt haben und mit guten Gründen für einen Anbieter entschieden haben.

Ergibt die Überprüfung sicher, dass die von Ihnen angezweifelten Positionen falsch oder unwirtschaftlich abgerechnet wurden, ist die Betriebskostenabrechnung in materieller Hinsicht nicht wirksam. Die Folge ist, dass auch der hierfür verlangte Nachforderungsbetrag nicht gezahlt werden muss.

27.05.2014

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassen

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert