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Bestechung ist noch immer erlaubt aber süß muss sie sein

Eigenwerbung als zarte Versuchung für Geschäftskunden mit Logo oder Slogan bedruckte Pralinés aus Meisterhand

(NL/8410484091) Bestechung macht Sinn. Auch für Unternehmen. Man muss nur wissen wie es legal funktioniert. Anlässe, etwas an Kunden oder Geschäftsfreunde zu verschenken, gibt es im Firmenalltag genug. Doch die Auswahl des richtigen Geschenks ist wichtig. Je mehr der Beschenke davon abhängig wird, desto besser. Wählt man eine Auswahl erlesener Pralinés, trifft man im wahrsten Sinne des Wortes den Geschmack fast jeden Schokoladesüchtigen. Dies hat auch die Conditorei Heini aus Luzern erkannt und bietet ihren Firmenkunden einen besonderen Service: Sie vertreibt ihre exklusiven Köstlichkeiten über ihren Onlineshop http://www.heini.ch in einer bedruckten Variante. So lassen sich die feinen Pralinés vor dem Verschenken individualisieren und die süße Bestechung ist perfekt. Wie legale Bestechung funktioniert erfährt man auf http://www.heini.ch

Für eine Bestechung eignen sich im Prinzip alle Pralinen, aber am allerbesten sind jene Genüsse, die auch starken Schweizbezug haben wie Lozärner Rägetröpfli oder die berühmte Luzerner Festtags-Torte, so Bruno Heini, der Hüter der Rezepte von Schokolatier Heini-Luzern. Doch nicht nur beim Druck und der Art der exklusiven Naschereien ist die Vielfalt groß, dies gilt auch für die Größe des Geschenks. Von 4 Stück der markengeschützten Stradivari-Pralines, die auf einer Komposition aus Mandel- bzw. Haselnuss-Gianduja basieren, bis hin zu einer Packung Meisterkollektion, mit einer Stückzahl von 64 Pralinés, stehen verschiedenste Mengen zur Auswahl. Bei der Abnahme großer Stückzahlen an Geschenkboxen gibt es natürlich Mengenrabatt.

Die eigenen Geschäftskontakte zu pflegen verlangt nicht nur Fingerspitzengefühl. Das Motto, dass kleine Geschenke eine Freundschaft erhalten, gilt auch hier. Zu Weihnachten, bei guten Geschäftsabschlüssen und auch mal ganz ohne triftigen Grund. Hans Heini senior hat dies schon vor Jahren in seiner Backstube erkannt und sich neben dem Kerngeschäft auf Kundengeschenke spezialisiert. Seine Söhne führen nun fort, was er begann. Sie bieten Interessenten die Möglichkeit, die ohnehin geschmacklich für sich sprechenden Pralinenkreationen mit dem eigenen Logo oder Schriftzug zu versehen. Die Grundfarbe ist dabei die der jeweiligen Schokolade. Darauf kann ein bis zu vier Farben fassender Druck aufgebracht werden, der sich individuell gestalten lässt.
Die Conditorei Heini pflegt bereits seit fast 60 Jahren die Tradition des Bäckerhandwerks. Besondere Brotmischungen wie der Schwarze Peter oder Schneewittchen, erlesene Pralinés und feine Torten gehören schon seit langen Zeiten zum Sortiment. Immer wieder gibt es auch ein Revival von Nostalgischem, was in früheren Jahren überzeugte. Dabei geht Heini sehr auf die Wünsche seiner Kundschaft ein. So wurde der Betrieb mit 4 Geschäften in Luzern und einem in Zug nicht umsonst von seinen Kunden für seine Kundenfreundlichkeit zum besten Geschäft in Luzern gewählt. Die besonderen Stradivari Pralinés sind inzwischen über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt, ebenso wie die Lozärner Rägetröpfli, die offiziell zum Kulinarischen Erbe der Schweiz gehören. Heini steht zudem für immer neue Ideen aus dem Bereich der feinen Torten. Kunden gaben der Conditorei nicht ohne Grund den Beinamen Tortenparadies. Die erlesenen Köstlichkeiten aus Meisterhand gibt es nicht nur vor Ort in Luzern, sondern zudem im Onlineshop auf http://www.heini.ch zu erwerben.
HEINI Luzern
Löwenplatz 9
6004 Luzern Telefon Zentrale: 041 412 20 20 E-Mail: mail@heini.ch

Kontakt:
HEINI Conditorei AG
Bruno Heini
Löwenplatz 9
6004 Luzern
041 412 20 20
mail@heini.ch
http://www.heini.ch

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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