Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 2, 2026

Lehrgänge des Monats: 5 % Rabatt auf zwei IHK-Zertifikatslehrgänge

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 2, 2026

Wo Deutschland ausbildet: Erst den Beruf verstehen, dann den Betrieb um die Ecke finden

Sport, Events
Oktober 2, 2026

Generali wird Titelpartner des BERLIN-MARATHON

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 2, 2026

Die größte Lüge der Datingbranche: Ein guter Trick macht noch keinen attraktiven Mann

Medien, Kommunikation
Oktober 2, 2026

Zwei Werke von Dazai Osamu in Neuübersetzung von Armin Stein

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 2, 2026

Rechte und Grenzen im Klassenzimmer

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 2, 2026

„Die Poesie der Farben“ von Nancy Räder

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 2, 2026

Revitera: Ganzheitliches Wohlbefinden im eigenen Rhythmus

Tourismus, Reisen
Oktober 2, 2026

Neue Fernreisen und Europareisen 2027: IKARUS TOURS veröffentlicht Kataloge für Kleingruppenreisen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 2, 2026

Das Forum Steglitz feiert Erntedank: Steckrübensuppe, Pumpkin Spice und Herbst-Workshops in der Schloßstraße

IT, NewMedia, Software
Oktober 2, 2026

niteflite unter den Top 3 der IONOS CLOUD „Channel Partner des Jahres 2026“

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 2, 2026

Deutsche Förderrente öffnet Vormerkungen für den Start 2027

IT, NewMedia, Software
Oktober 2, 2026

Kursanbieter digitalisieren: kutego® kombiniert Onlinebuchung, KI-ChatBot und IoT-Türöffner

Auto, Verkehr
Oktober 2, 2026

Lescars Elektronische Solar-Parkscheibe, ECE-Zulassung

Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel

Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel

Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html
Werden die Kinder bei einem Berliner Testament als Schlusserben eingesetzt, können sie am Ende leer ausgehen. Zum Schutz der Kinder kann eine sog. Wiederverheiratungsklausel eingebaut werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Beim Berliner Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html), auch Ehegattentestament genannt, setzen sich die Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden dann zumeist als Schlusserben eingesetzt, d.h. sie erben erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind. Für die Kinder ist das mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn dann ist der Nachlass eventuell schon verbraucht. Problematisch kann es vor allem dann werden, wenn nach dem Tod des ersten Ehepartners der Überlebende erneut heiratet. Denn dann wird der neue Partner auch erbberechtigt. Der Nachlass an die Kinder als Schlusserben verliert an Wert.

Für diesen Fall kann das Erbe der Kinder mit der sog. Wiederverheiratungsklausel geschützt werden. Diese Klausel sieht vor, dass bei einer erneuten Heirat, die Schlusserben aus dem Berliner Testament bereits zum Zeitpunkt dieser Eheschließung erben. Dadurch wird das Vermögen des überlebenden Ehepartners praktisch getrennt. Der Nachlass des erstverstorbenen Ehepartners soll nur an die als Schlusserben eingesetzten Kinder fallen. Der neue Ehepartner ist dann nur noch beim Eigenvermögen erbberechtigt. Allerdings ist bei solchen Widerverheiratungsklauseln auf korrekte Formulierungen zu achten, so dass es keine Interpretationsspielräume und keine späteren Erbstreitigkeiten gibt. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass derartige Klauseln unter Umständen auch als sittenwidrig ausgelegt werden können.

Denn Wiederverheiratungsklauseln dürfen den überlebenden Ehepartner nicht in seinem Recht auf Eheschließungsfreiheit beeinträchtigen und ihn unverhältnismäßig unter Druck setzen, da er durch die erneute Heirat sein Erbe verlieren könnte. Eine denkbare Alternative ist, die Vollerbschaft in eine Vorerbschaft auf Lebenszeit zu wandeln. Dadurch bliebe das Erbe der Kinder auch geschützt.

Beim Verfassen eines Testaments sind viele Fallstricke und gesetzliche Regelungen zu beachten, die der Laie in der Regel nicht überblicken kann. Daher kann beim Verfassen eines Testaments, Berliner Testaments oder Erbvertrags die juristische Beratung durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt hilfreich sein.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert