Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 22, 2026

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Berliner Landgericht: Degewo hätte Mieter schon 1993 über Asbestgefahr informieren sollen

Berliner Landgericht: Degewo hätte Mieter schon 1993 über Asbestgefahr informieren sollen

(Bildquelle: Shutterstock)

In einer Urteilsverkündung (Urteil vom 17. Januar 2018) stellte das Berliner Landgericht folgendes fest:

„Waren in der Wohnung tatsächlich asbesthaltige Materialien verbaut worden“, musste die Wohnungsbaugesellschaft dies als Eigentümer und Bauherr des Grundstücks wissen, stellten die Richter fest. Als professioneller Vermieter musste die Degewo nach dem Verbot asbesthaltiger Baustoffe im Jahr 1993, spätestens aber mit Verabschiedung der Asbestrichtlinie im Jahr 1996 davon ausgehen, dass „von den asbesthaltigen Baustoffen im Fall ihrer Beschädigung konkrete Gesundheitsgefahren für die Mieter ausgehen konnten“.

Informiert ein Vermieter seine Mieter nicht über eine in der Wohnung vorhandene Asbestbelastung, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherheits-, Schutz- und Sorgfaltspflichten vor. Der Mieter kann Schadensersatz verlangen.

Berliner Landgericht sieht Verfahrensmangel

Eine Mieterin klagte die landeseigene Degewo, da diese schon beim Einzug in Ihre Wohnung 1980 über die Asbestgefahr hätte wissen müssen. Sie wollte durchsetzen, dass das Gericht eine Schadensersatzpflicht des Vermieters für schon entstandene und zukünftige Schäden feststellt. Sie habe im Unwissen über die Asbestgefahr bei einer Renovierung Platten zerkleinert und entsorgt. In der Wohnung seien noch immer gebrochene Floorflex-Platten vorhanden.

Das Amtsgericht wies die Klage zurück, da die Mietern keinen Beweis für die Asbestbelastung erbracht habe. Das Berliner Landgericht sah hier jedoch einen groben Verfahrensmangel. Ein Gutachten soll aufklären, ob tatsächlich asbesthaltige Floorflex-Platten und Kleber verbaut wurden.

Degewo: „wir nehmen das Thema Asbest seit Jahren sehr ernst“

Seit der Novellierung der Bauordnung 2013 (rechtzeitig zum 20-jährigen Jubiläum des bundesweiten Asbestverbots?) seien die Mieter „mehrfach“ über die Problematik informiert worden.

Wie ernst die Degewo das Thema Asbest wirklich nimmt, haben wir hier dokumentiert.

Quelle: Berliner Zeitung

Mieter von landeseigenen degewo-Wohnungen werden seit Jahrzehnten über die lauernde Asbestgefahr in den eigenen vier Wänden in Unwissenheit gelassen.

Kontakt
Asbest Berlin
Mario Kelek
Odeong. 11
1020 Wien
‭+43 664 1864393‬
mail@asbest-berlin.de
https://www.asbest-berlin.de

(Visited 33 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert