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„Bekanntgabe der aufkommensneutralen Hebesätze so schnell wie möglich“

Grundsteuerreform: Haus & Grund Hessen und Bund der Steuerzahler Hessen fordern möglichst frühe Veröffentlichung der Liste

"Bekanntgabe der aufkommensneutralen Hebesätze so schnell wie möglich"

Frankfurt/Wiesbaden, 5. Juli 2023 – „So schnell wie möglich!“ Das sagen Haus & Grund Hessen und der Bund der Steuerzahler Hessen zum Zeitplan für die Bekanntgabe der Hebesätze, mit denen hessische Kommunen die Grundsteuerreform wie von Bund und Land versprochen aufkommensneutral umsetzen. Das Hessische Finanzministerium hat die Veröffentlichung der Liste für Mitte 2024 angekündigt.

„Die Menschen wollen wissen, wohin die Reise bei der Grundsteuer für sie geht. Dafür benötigen sie die aufkommensneutralen Hebesätze. Die Zahlen müssen daher frühestmöglich auf dem Tisch liegen“, fordern Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, und Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hessen. „Die Kommunen sind angehalten, sich im Laufe des Jahres 2024 damit zu beschäftigen, welchen Hebesatz sie festlegen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben aber bereits jetzt ihren Grundsteuermessbescheid in den Händen und wollen erfahren, mit welcher Belastung sie ab 2025 letztendlich rechnen müssen.“ In der Liste sehen die Verbandsvertreter auch für die Kommunalparlamente ein hilfreiches Instrument zur Orientierung, wenn sie über die neuen Hebesätze für ihre Kommune zu entscheiden haben.

Der vom Land genannte aufkommensneutrale Hebesatz gebe zwar keine Gewissheit, so Ehrhardt und Papendick, „aber mit einer frühestmöglichen Veröffentlichung der Liste und dem eigenen Bescheid können die Bürgerinnen und Bürger ein Gefühl dafür bekommen, ob für sie die Grundsteuer steigen oder sinken wird“. Zudem gebe eine früh veröffentlichte Liste auch den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit, die Hebesatz-Anpassung in ihrer Kommune im Auge zu behalten.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Haus & Grund Frankfurt am Main ist mit rd. 11.000 Mitgliedern der größte Ortsverband in Hessen. Unsere Verbände nehmen am politischen Geschehen teil und stärken dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes. Zudem stellen Sie rd. 66 Prozent der Mietwohnungen.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Über den Bund der Steuerzahler Hessen:

Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (BdSt) mit Sitz in Wiesbaden zählt fast 12.000 Mitglieder. Mit über 190.000 Mitgliedern bundesweit ist der BdSt eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse. Der BdSt kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

Firmenkontakt
Haus & Grund Hessen
Younes Frank Ehrhardt
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main
069 72 94 58
www.hausundgrundhessen.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
06151 3990-0

PR-Agentur – rfw. kommunikation

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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