Behördliche Vorgaben verhindern Wettbewerb
sup.- Wenn es ums Geldausgeben geht, sind die Geschmäcker und Vorlieben der Kunden sehr unterschiedlich. Manche investieren gerne in hochwertige Unterhaltungselektronik, halten sich aber bei den Ausgaben für Kleidung zurück. Andere legen großen Wert auf gesunde Mahlzeiten mit erlesenen Feinkost-Zutaten und sparen dafür am Auto oder am Urlaub. Welche Prioritäten zu welchem Zeitpunkt gesetzt werden, kann immer nur nach individuellen Kriterien entschieden werden. Und dabei spielt natürlich nicht nur der Preis eine Rolle. Je nach persönlicher Wertschätzung einer bestimmten Ware oder einer Dienstleistung können Aspekte wie Produktgüte, Haltbarkeit, Design, Bedienungsfreundlichkeit oder beispielsweise der Umfang der Service-Leistungen viel eher im Vordergrund stehen. Dass man für bekannte Markenware, die diesen Anforderungen gerecht wird, mehr ausgibt als für No-Name-Produkte von ungeklärter Herkunft, das ist für erfahrene Verbraucher keine Neuigkeit und auch kein Kaufhindernis. Und deshalb gibt es auch keine allgemeingültigen Regeln, mit welcher konkreten Summe oder bis zu welchem Limit ein bestimmtes Produkt die jeweilige Haushaltskasse belasten darf.
Solch eine praxisferne Regulierung ist aber offensichtlich das Ziel des Bundeskartellamtes, wie das European Trust Institute in einer Stellungnahme betont. Zahlreiche aktuelle Maßnahmen der Kartellbehörde belegen, dass sie sich bei ihrer Marktbeobachtung ausschließlich am Preis orientiert: Der jeweils kostengünstigste Anbieter gilt demnach als am besten geeignet, sämtliche Kundenwünsche zu befriedigen, und deshalb auch als Maßstab für die Wettbewerber. Wenn diese jedoch mit der Bereitstellung von Service, Leistung und Qualität in einer höheren Preiskategorie ganz andere Zielgruppen ansprechen, werden sie zum Teil mit drastischen Bußgeldern belegt. Die angeblichen Wettbewerbsverfehlungen, die damit geahndet werden sollen, entstehen aber gerade erst durch diese Eliminierung einer breiten Angebotsvielfalt. Denn die Fokussierung der Kartellbürokratie auf den Preis als einzig anerkanntem Kaufkriterium führt letztlich zu einem „Discountry“, einer einförmigen Warenlandschaft aus unterschiedslosen Billigprodukten. Persönliche Prioritäten für etwas, das einem lieb und teuer ist, können dann mangels Angebot nicht mehr berücksichtigt werden.
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