Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 20, 2026

Sommeraktion der Spitta Akademie: 10 % Rabatt auf alle Fortbildungen

Maschinenbau
Juli 20, 2026

AGT 131-teiliges Gewindereparatur-Set für M5 bis M12

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Befristetes Arbeitsverhältnis

Ist eine dauerhafte Befristung im Arbeitsverhältnis wegen ständiger Vertretung möglich?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger aus oder nimmt eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines Kindes Elternzeit, so bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Vertretungskraft an. Eine derartige Befristung kann mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf der Beschäftigung nur vorübergehend ist. Es muss also der klassische Vertretungsfall vorliegen.

Für Unsicherheit hat die Frage gesorgt, ob und wie häufig mit Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht werden können.

Im Verfahren Kücük hat der EuGH (RS C-586/10) und ihm folgend dann auch das Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 443/09, mit Urteil vom 18.06.2012 folgendes als allgemein gültige Regel aufgestellt.

Unter Beachtung der Vorgaben des § 14 Abs. 1 TzBfG kann der Arbeitgeber grundsätzlich beliebig viele zulässig befristete Beschäftigungsverhältnisse „aneinander reihen“.

Die Grenze eines derartigen arbeitgeberseitigen Handelns liegt nach dieser Rechtsprechung in der Missbrauchskontrolle gemäß § 242 BGB. Wörtlich ist nach der Entscheidung des BAG in derartigen Konstellationen vom Arbeitgeber ab zu verlangen, dass mit „besonderer Sorgfalt zu begründen ist, warum das Arbeitsverhältnis nicht in ein unbefristetes umgewandelt worden ist“.

Die Auswirkungen der Kücük-Entscheidung sind noch nicht ganz klar. Tatsächlich handelt es sich im Verfahren der Frau Kücük um einen Ausnahmetatbestand. Die Fallkonstellation im entschiedenen Fall war so, dass die Arbeitnehmerin beim Amtsgericht Köln über 10 Jahre mit befristeten Arbeitsverträgen als Vertretung beschäftigt war, über die gesamte Zeit hinweg jedoch ihre Tätigkeit an ein und demselben Schreibtisch im wesentlich gleichen Tätigkeitsbereich ausgeübt hat. Hier lag der Missbrauchsvorwurf nahe.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Auch wenn der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages als vorteilhaft empfunden wird, so empfiehlt sich in jedem Fall Sorgfalt in der Formulierung und im Bedarfsfall rechtliche Beratung vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages. Auch wenn der Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit Sachgrund weniger rechtliches Risiko hat, muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sorgfältig prüfen, ob tatsächlich ein Vertretungsfall vorliegt. Ansonsten setzt sich der Arbeitgeber eine Missbrauchskontrolle durch die Gerichte aus.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Werden über einen längeren Zeitraum oder mit häufigen Verlängerungen befristete Arbeitsverträge abgeschlossen, empfiehlt sich in der Regel, dies überprüfen zu lassen. Für den Fall einer dauerhaften Vertretung muss jedoch nicht nur die Dauer der Vertretung, sondern auch die Art der Tätigkeit dargelegt werden können. Unbedingt ist zu beachten, dass in der Regel nur das letzte befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnis auf die Wirksamkeit der Befristung geprüft wird und dass die Frist für die Befristungskontrollklage eingehalten wird.

04.08.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert