Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 5, 2026

DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

Allgemein
Oktober 5, 2026

Gute Arbeit verdient Sichtbarkeit: Firmenklick.de bringt Unternehmen ins Blickfeld

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 5, 2026

Vier Jahreszeiten, 26 Schätze: Wildcat verwandelt den Adventskalender 2026 in eine zeitlose Schmuckschatulle

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 5, 2026

NENNA.AI auf der „AI Everything 2026“ in Abu Dhabi

Immobilien
Oktober 5, 2026

Mehr Cash, weniger Stress: Oliver Fischer begeistert 650 Zuschauer auf der Cash Conference in Magdeburg

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Lonely Planet kürt Maryland als Top-Reiseziel für 2027

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

Salbutamol Aldo-Union bleibt auf allen Handelsstufen abgabefähig

Auto, Verkehr
Oktober 5, 2026

BBM-Jobbörse bringt Fachkräfte und Unternehmen zusammen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

PNOG: Was müssen Pflegeunternehmen in diesem Jahr umsetzen?

Handel, Dienstleistungen
Oktober 5, 2026

Alina Loheider von Focus on good Fotografie nun auch in Osnabrück

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 5, 2026

Inverses Headhunting: Vier Erfolgsfaktoren für mehr Wirkung

Logistik, Transport
Oktober 5, 2026

Versandzentrum von Hermes Fulfilment in Sonnefeld nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) zertifiziert

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Festivalreisen 2027: Mit IKARUS TOURS zur Ardh Kumbh Mela in Indien und zu Kulturfesten in Westafrika

IT, NewMedia, Software
Oktober 5, 2026

IBH connect wird offizieller Silber-Partner von Proxmox Server Solutions

Beate Uhse Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung notwendig

Beate Uhse Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung notwendig

Beate Uhse Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung notwendig

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Die erste Gläubigerversammlung der Anleger der Beate Uhse Anleihe war nicht beschlussfähig. Nun sollen die Anleger am 6. Juli über die geplanten Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die erste Anleihegläubigerversammlung der Beate Uhse Anleihe war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50 Prozent nicht erreicht wurde. Daher lädt das Unternehmen am 6. Juli zur zweiten Gläubigerversammlung ein. Diese ist bereits bei einem Quorum von 25 Prozent beschlussfähig.

Im Kern geht es um die Änderungen der Konditionen der Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)des Erotikkonzerns (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Diese hatte die Beate Uhse AG im Juli 2014 mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro begeben. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 2019 bei einem jährlichen Zinssatz von 7,75 Prozent. Im Rahmen des Sanierungskonzepts für das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen sollen die Anleihebedingungen nun geändert werden. Die Anleger sollen einer Laufzeitverlängerung um fünf Jahre bis 2024 zustimmen. Gleichzeitig soll der Zinssatz für die Jahre 2016 bis 2018 auf 2 Prozent gesenkt werden. Sollte sich das Geschäft positiv entwickeln, könnte der Zinssatz ab 2019 ergebnisabhängig wieder steigen. Außerdem sollen die am 9. Juli fällig werdenden Zinszahlungen bis zum 31. März 2017 gestundet werden.

Mit diesen geplanten Änderungen sollen die Anleger einen erheblichen Teil zu den Sanierungsbemühungen beitragen. Sie sollen nicht nur einem deutlich geringeren Zinssatz zustimmen, sondern auch gleich einer um fünf Jahre längeren Laufzeit. Das bedeutet für die Anleger, dass sie auch fünf Jahre länger im Risiko stehen. Denn ob eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens in einer schwierigen Marktsituation gelingen kann, ist keineswegs sicher. Um sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren oder auch um ihre Interessen bei der Gläubigerversammlung in Hamburg vertreten zu lassen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. So kann u.a. geprüft werden, ob die Anleihe außerordentlich gekündigt werden kann oder ob ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert