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Basisrente 2014: Mehr Vorteile durch höhere Absetzbarkeit

Die Erhöhung der steuerlichen Absetzbakeit 2014 für Beiträge zu einer Basisrente bietet weitere Vorteile speziell für Selbständige und Freiberufler.

Basisrente 2014: Mehr Vorteile durch höhere Absetzbarkeit

Sezialisten für die private Basisrente/Rürup-Rnte

Die private Basisrente ist das ideale Steuersparmodell zur Altersvorsorge speziell für Selbständige und Freiberufler. Ab dem Jahr 2014 können jetzt 78% der Beiträge zu einer Basisrente/Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Beitrags-Höchstgrenzen zur staatlichen Förderung liegen bei 20.000 Euro für Ledige und bei 40.000 Euro für Verheiratete.
Speziell Selbständige und Freiberufler können somit im Jahr 2014 mit einer Basisrente ihr zu versteuerndes Einkommen um bis zu 32.200 Euro reduzieren.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zu einer Basisrente erhöht sich dann ab dem Jahr 2015 um jeweils 2 Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2015 sind dann 100% der Beiträge zu einer Basisrente bis zu den Höchstgrenzen der staatlichen Förderung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Neben der monatlichen Beitragszahlung sind bis zu drei Sonderzahlungen zu einer Basisrente jährlich möglich. Damit hat der Gesetzgeber Selbstständigen und Freiberuflern eine maximale Flexibilität bei der Beitragszahlung zu einer steuerlich geförderten Altersversorgung eingeräumt.

Bei der staatlich geförderten Basisrente ist eine Vielzahl von Anlageformen möglich. Von einer rein sicherheitsorientierten Kapitalanlage bis hin zu einer rein börsenorientierten Anlageform ist bei der Basisrente/Rürup-Rente für jeden Anlegertyp etwas dabei. So gibt es klassisch verzinste Basisrentenverträge, fondsgebundene Basisrenten und so genannte Fondssparpläne. Alle Basisrenten-Produkte müssen staatlich zertifiziert sein. Dieses Zertifikat ist jedoch kein Qualitätsmerkmal für eine Basisrente/Rürup-Rente. Durch die Zertifizierung wird lediglich die steuerliche Absetzbarkeit der jeweiligen Basisrente garantiert. Dies dient einer leichteren Prüfung der Finanzbehörden in Bezug auf die Erfüllung der Grundlagen einer Basisrente zur steuerlichen Absetzbarkeit im Rahmen der staatlichen Förderung. Aufgrund der Vielzahl von Angeboten am Markt ist eine unabhängige und fachkundige Beratung vor dem Abschluss einer Basisrente unbedingt zu empfehlen.

Das Versicherungsmakler-Unternehmen Ludolph Finanzmanagement hat sich auf die Beratung von Selbständigen und Freiberuflern zum Thema Basisrente spezialisiert. Carsten Ludolph Geschäftsführer von Ludolph Finanzmanagement: “ Wir erstellen unseren Interessenten einen kostenfreien und absolut unabhängigen Individual-Vergleich zur privaten Basisrente aus den Angeboten von über 30 Versicherungsgesellschaften. Gezielte individuelle Produktempfehlungen in Bezug auf die Anlageprioritäten der Interessenten werden dann von uns erstellt. Auch die damit in Zusammenhang stehende Prüfung zur Ausschöpfung der maximalen individuellen Steuervorteile durch eine Basisrente erfolgt im Rahmen unserer kostenfreien Direktberatung. Durch unser an das System der Direktversicherer angelehnte System der Direkt-Beratung sind wir bundesweit Ansprechpartner zum Thema Basisrente für Selbstständige und Freiberufler. Der entscheidende Vorteil liegt in der Produktauswahl von über 30 Versicherungsgesellschaften und hunderten von Produktvarianten die wir den Interessenten zu einer Basisrente anbieten können.“

Weitere Informationen über die Basisrente und die steuerliche Förderung 2014 finden Sie auch der Internetseite von Ludolph Finanzmanagement unter www. ludolph-management.de
Basisrente Rürup Rente

Spezialisten für die private Basisrente/Rürup-Rente.

Ludolph Finanzmanagement
Carsten Ludolph
Kreuzwiesenstr. 5
34270 Schauenburg
05601 929195
carsten.ludolph@ludolph-management.de
http://www.ludolph-management.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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