Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Bank haftet ihren Kunden bei eBay-Scheckbetrug

Bank haftet ihren Kunden bei eBay-Scheckbetrug

Frankfurter Amtsgericht verurteilt Bank zum Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. „Überzahlungstrick“

Das Frankfurter Amtsgericht hat am 08. Oktober 20013 eine Bank dazu verurteilt, an ihre Kundin EUR 3.039,31 zu zahlen (AG Frankfurt am Main- 30 C 2000/12 -45). Die Kundin hatte über das Internetauktionshaus eBay ihre Schlafzimmereinrichtung für EUR 480,00 veräußert. Danach erhielt sie vom vermeintlichen Käufer einen Scheck, dessen Nominalbetrag den Kaufpreis um mehr als EUR 3.000,00 überstieg. Der Käufer bat die aus dem Taunus stammende Frau, den Mehrbetrag per Western Union-Zahlung an einen angeblichen Spediteur für die Überführung der Schlafzimmereinrichtung zu überweisen. Als die im Umgang mit Schecks unerfahrene Kundin ihre Hausbank aufsuchte, versicherte diese ihr auf Nachfrage, dass der Scheck von der Bank auf die Authentizität und Werthaltigkeit hin geprüft werde und sie über das Geld nach 8 Tagen verfügen könne. Der Gegenwert des Schecks wurde der Kundin sodann auf ihr Konto gutgeschrieben, wobei der Vorgang auf dem Kontoauszug mit dem Zusatz „SCHECKEINR.E.V.“ bezeichnet wurde. Nach achttägiger Frist verfügte die Kundin über den Betrag und wies eine Zahlung via Western Union an den Spediteur. Später belastete die Bank das Konto der Klägerin mit dem Gesamtbetrag des eingereichten Schecks mit der Begründung, dass nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken Gutschriften aus Schecks zeitlich unlimitiert zurückgefordert werden können, falls der Scheck platzt. Es hatte sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass es sich bei dem Scheck um eine Totalfälschung handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, dass der betrügerische Käufer einen deutschen Phantasienamen nebst E-Mail-Adresse mit deutscher Top-Level-Domain (.de) verwendete, tatsächlich jedoch aus Nigeria operierte.

Die geschädigte Frau beauftragte die Frankfurter Bankrechtsspezialisten der Kanzlei LSS Rechtsanwälte mit ihrer Vertretung und lies Klage gegen ihre Bank erheben.
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass zwischen der Kundin und der Bank ein Beratungsvertrag zustande gekommen sei und dass die Zusicherungen des Bankangestellten verbindlich waren. Nach Auskunft des Bankangestellten musste und durfte die Klägerin davon ausgehen, dass der Scheck zunächst auf seine Echtheit geprüft würde. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass SCHECKEINR.E.V.“ im Klartext lauten soll „Scheckeinreichung unter Vorbehalt der Einlösung, Rückforderung vorbehalten“. Diese Interpretation hielt das Gericht wörtlich „eher für das Wunschdenken der Bank“ als für eine der Kundin gegenüber wirksame Regelung.

Die dem Sachverhalt zugrundeliegende Masche wird von Kriminologen als „Überzahlungstrick“ bezeichnet und ist eine Erfindung der sog. Nigeriaconnection. Die Polizei warnt seit Jahren vor Übersendung von gefälschten (wertlosen) Schecks, die auf einem weit überhöhten Betrag ausgestellt sind. Meist haben die angeschriebenen Privatpersonen Güter, z.B. Kfz oder Tiere, zum Kauf oder Unternehmer Zimmerreservierungen in Hotels und Gaststätten, Krankenhausbehandlungen oder Chauffeurdienste im Internet angeboten. Der „Käufer“ übersendet einen Scheck eines in- oder ausländischen Kreditinstitutes, der einen den vereinbarten Preis wesentlich übersteigenden Betrag ausweist. Der Käufer bittet häufig um Rücküberweisung des Überschussbetrags per Bargeldtransfer, meist über „Western Union“, aber auch „Money Gram“ oder anderen Bargeldtransferbanken. Bei der Überprüfung der Schecks – eine mehrwöchige Überprüfungsdauer ist im Auslandszahlungsverkehr üblich – stellt es sich heraus, dass der Scheck wertlos (gefälscht, verfälscht oder gestohlen) ist (vgl . . . http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming.html ).

Das Urteil ist nach Auffassung des Frankfurter Rechtsanwalts Benjamin Hasan aus der Kanzlei LSS Rechtsanwälte, der die erfolgreiche Klage vertreten hat, insofern bemerkenswert, als die betroffene Bank nicht nur eine Unwissenheit bezüglich der tatsächlichen Abwicklung im Scheckverkehr offenbaren musste sondern zugleich uninformiert über die seit Jahren bekannte Betrugsmasche war. Tatsächlich ist das Zahlungsmittel „Scheck“ in Europa seit Jahren auf dem Rückzug, während es z.B. in
den USA und Asien weiter die Bedeutung hat, die es beispielsweise in Deutschland bis zur Abschaffung des „Eurocheque“ im Jahre 2001 hatte. Mit dem Wegfall diese Zahlungsmittels ist Basiswissen auch auf Bankenseite verloren gegangen, so Rechtsanwalt Hasan weiter.

LSS Rechtsanwälte- Spezialisten für Bankrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht

Kontakt:
LSS Rechtsanwälte
Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
06921936560
schroeder@lss-partner.de
http://www.lss-partner.de

(Visited 12 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert