Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Bahnfahrer mit „Ich fahre schwarz“-Zettel an der Mütze: strafbar wegen Beförderungserschleichung

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des OLG Köln vom 22.09.2015, Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des OLG Köln vom 22.09.2015, Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15.

Fall:

Ein Mann hatte sich, ohne einen Fahrschein gekauft zu haben, mit einem an seiner Mütze angebrachten Zettel, auf dem gut sicht- und lesbar „Ich fahre schwarz“ stand, in einen ICE gesetzt. Er machte weder beim Einsteigen noch bei der Such nach einem Sitzplatz einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn auf sich aufmerksam. Der Zugbegleiter bemerkte den Schwarzfahrer sowie dessen Zettel erst bei der routinemäßigen Fahrscheinkontrolle.

Nachdem das LG Bonn den Mann wegen Beförderungserschleichung verurteilt hatte, hat das OLG Köln diese Entscheidung nun bestätigt.

Der Strafbarkeit wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB stehe die Auskunft auf dem Zettel an der Mütze des Schwarzfahrers nicht entgegen.

Indem er unbemerkt in den Zug gestiegen und sich einen Sitzplatz gesucht habe und anschließend gefahren sei, habe er den Anschein erweckt, dass er einen Fahrschein besitze. Dieser Anschein weder such nicht durch den „Ich fahre schwarz“-Zettel erschüttert. Der Bahnfahrer hätte vielmehr offen und unmissverständlich zum Ausdruck bringen müssen, dass er den Fahrpreis nicht entrichten wolle.

Zu seiner Verteidigung hatte der Schwarzfahrer angeführt, bereits vor Beginn und auch während der Fahrt mit seinem Zettel bemerkt worden zu sein. Das Gericht sah das jedoch nicht als erheblich an. Nach den Beförderungsbedingungen wäre es möglich gewesen, noch im Zug einen Fahrschein zu lösen, so dass das Verhalten des Schwarzfahrers zunächst regelkonform erschien. Auch sei es nicht Sache der anderen Fahrgäste, den Fahrpreisanspruch der Deutschen Bahn AG durchzusetzen oder den Fahrgast ohne Fahrschein an der Beförderung zu hindern. Dementsprechend hatte der Schwarzfahrer nach Ansicht des Gerichts den Tatbestand erfüllt.

Rechtsanwaltstipp:

Vielfach wird der Tatbestand der Beförderungserschleichung gerade von Jüngeren nicht hinreichend ernst genommen. Landet ein solcher Fall vor Gericht, sind die Gerichte alles andere als großzügig. Wegen der hohen Dunkelziffer und des erforderlichen Abschreckungseffekts werden teilweise empfindliche Strafen verhängt. Dies kann die eine oder andere Zukunft verbauen. Spätestens bei Vorladung zur Polizei sollte sofort anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Beschluss des OLG Köln vom 22.09.2015, Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15

Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 21/15 v. 28.09.2015

16.10.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert