Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

Spotter Semantics schafft einheitliche Datengrundlage für Self-Service-BI

Garten, Bauen, Wohnen
August 31, 2026

Dogus Bau GmbH übernimmt Großbaustelle in Frankfurt am Main – Unternehmen sucht neue Mitarbeiter

Auto, Verkehr
August 31, 2026

PETRONAS Lubricants International präsentiert Zukunftslösungen für den Automotive Aftermarket auf der Automechanika 2026

IT, NewMedia, Software
August 31, 2026

Anwender wählen Softengine auf Platz eins der Warenwirtschaftssysteme

Essen, Trinken
August 31, 2026

K-Food am Jungfrau-Marathon – Koreanische Lebensmittel in den Alpen

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Mehr Zeit zum Denken: Wie KI echten Mehrwert schafft

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

Heimat Shoppen am 11. und 12. September: Oberlahn-Region im Einkaufsmittelpunkt

IT, NewMedia, Software
August 31, 2026

Studie von SentinelOne und Tenable: Cyberangreifer fokussieren sich auf Edge-Device-Ökosysteme statt auf einzelne Schwachstellen

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Was bringt das Recycling-Abo wirklich – WeRecycle im Alltagstest

Politik, Recht, Gesellschaft
August 31, 2026

Verfassungs-Offensive 2026: Bundesweites Bündnis startet 7 Initiativen für Kinderschutz und Zitiergebot

Politik, Recht, Gesellschaft
August 31, 2026

Klage gegen juristischen Leitverlag C.H.Beck vor dem Amtsgericht Itzehoe eingereicht

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Adapteo mit starker Präsenz bei der EXPO REAL in München

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

GlobalBlock: Schutz für Marken in mehr als 800 Domainendungen

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

VIDAL integriert seine Arzneimittelwissensdatenbank in Oracle Health i.s.h.med

Austauschpflicht für alte Heizkessel

Trau keinem über 30!

Austauschpflicht für alte Heizkessel

Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 5051)

sup.- Öl- und gasbetriebene Standardheizkessel, die vor 1985 installiert wurden, müssen ab Anfang 2015 aufs Altenteil geschickt werden. Anschließend gilt dieser verordnete Ruhestand auch für jüngere Kessel, sobald sie eine Laufzeit von 30 Jahren erreicht haben. Das sieht die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt. Befreiungen von der Austauschpflicht gibt es für die Eigentümer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen erst nach einem Eigentümerwechsel umgerüstet werden muss. Diese Ausnahme gilt allerdings nur, wenn das Eigenheim spätestens am 1. Februar 2002 bezogen wurde. Wer bereits einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel für die Wärmeerzeugung nutzt, ist ebenfalls nicht von der EnEV-Novellierung betroffen. Denn die hat in erster Linie die veralteten Heizungsveteranen mit Konstant-Temperatur im Visier. Deren Dauerleistung kann sich dem tatsächlichen Wärmebedarf nicht anpassen und verursacht deshalb permanent unnötige Schadstoff-Emissionen – und entsprechend hohe Heizkosten für die Betreiber.

Allerdings sind auch viele der Wärmeerzeuger, die das Gesetz jetzt noch verschont, weit entfernt von den Modulationsfähigkeiten und den niedrigen Verbrauchswerten heutiger Geräte. Je früher ein Kessel durch ein effizienteres Modell ausgetauscht wird, desto schneller hat sich diese Maßnahme durch den geringeren Energiebedarf bezahlt gemacht. Die Gebäudetechnik-Spezialisten des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) betonen in diesem Zusammenhang die Einspar-Optionen heutiger Brennwertzentralen sowie die Möglichkeiten zur Einbindung erneuerbarer Energien in die häusliche Wärmeversorgung. Die Installation einer Solaranlage, einer Wärmepumpe oder eines Biomassekessels reduziert den Bedarf an fossilen Brennstoffen deutlich und wird deshalb vom Staat finanziell unterstützt (Fördermaßnahmen-Übersicht unter www.wolf-heiztechnik.de ).

Die EnEV 2014 löst die bestehende Verordnung von 2009 ab. Neben der Austauschpflicht für alte Heizkessel regelt sie vor allem die Effizienzanforderungen im Gebäudesektor. Damit spielt die Verordnung nach Ansicht der Gesetzgeber bei der Energiewende eine maßgebliche Rolle. „Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Novelle leistet hierzu einen bedeutsamen Beitrag“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesministerien für Bau und Wirtschaft. Ein wichtiges Instrument bei diesen Anstrengungen ist der Energieausweis für Gebäude, der in der neuen EnEV zusätzliches Gewicht bekommt. Verkäufer und Vermieter müssen die wichtigsten energetischen Kennwerte des Hauses aus diesem Dokument künftig in Immobilienanzeigen nennen und den Ausweis bereits bei Besichtigungsterminen vorlegen.

Bildquelle:kein externes Copyright

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.

Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
0211/555548
redaktion@supress-redaktion.de
http://www.supress-redaktion.de

(Visited 14 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert