Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 22, 2026

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Außerordentliche Kündigung bei Verdacht der persönlichen Bereicherung möglich

Außerordentliche Kündigung bei Verdacht der persönlichen Bereicherung möglich

Außerordentliche Kündigung bei Verdacht der persönlichen Bereicherung möglich

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass bei einem dringenden Verdachte einer privaten Nutzung unternehmenszugehöriger Gutschriften eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg soll in seinem Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) festgelegt haben, dass der dringende Verdacht der privaten Nutzung von unternehmenszugehörigen Gutschriften eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in welchem eine Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eingereicht hatte. Sie soll ihr Vorgehen damit begründet haben, dass der Arbeitnehmer unter dem Verdacht gestanden habe, für einen privaten Einkauf eine zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellte Gutschrift benutzt zu haben. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers soll wohl an der Verweigerung der notwendigen Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung fehlgeschlagen sein.

Gemäß dem Antrag, soll das Arbeitsgericht wohl die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Verdachtskündigung ersetzt haben. Grundlegend für die Entscheidung soll gewesen sein, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden konnte, dass der Arbeitgeber eine solche Gutschrift genutzt habe, um private Einkäufe zu tätigen.

Nicht nur Verhaltensweisen im Sinne von strafbaren Vermögens- und Eigentumsdelikten sondern auch Verhaltensweisen, die strafbaren Vermögens- und Eigentumsdelikten ähnlich sind und sich gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, können ursächlich für eine außerordentliche Kündigung sein. Ausschlaggebend sei weniger die konkrete Schadenshöhe, sondern vielmehr der Bruch des Vertrauens zwischen den Parteien, der durch solch eine Verhaltensweise entsteht.

Ein Arbeitgeber könne eine Verdachtskündigung insbesondere dann aussprechen, wenn der Verdacht bestehe, dass Umstände, die eine Kündigung begründen würden, vorliegen könnten. Dies ist beispielsweise bei der Begehung einer Straftat zu Lasten des Arbeitgebers der Fall.

Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Kündigungen.

Oftmals ist im Arbeitsrecht die Einhaltung von Fristen von besonderer Bedeutung. Diese machen häufig ein schnelles Handeln der Parteien notwendig. Denn nach Fristablauf sind mögliche Ansprüche nicht mehr durchsetzbar.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert