Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 22, 2026

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Aufhebungsvertrag – die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Aufhebungsvertrag - die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht

Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag nahegelegt? Sie wollen einen Anwalt um Rat fragen? Das sind die wichtigsten Tipps aus Sicht eines Fachanwalts für Arbeitsrecht:

Bereiten Sie sich vor! Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie Rat einholen von einem ausgewiesenen Experten, beispielsweise von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gilt häufig auch für ein Personalgespräch, bei dem ein Aufhebungsvertrag Thema sein könnte.

Fordern Sie Bedenkzeit ein, wenn man Ihnen eine Unterschrift nahelegt oder sie drängt! Jeder seriöse Arbeitgeber wird Ihnen Zeit geben, sich zu entscheiden. Unterscheiben Sie nur dann, wenn Sie sich abgesichert haben: Gegen einen unterschiebenen Aufhebungsvertrag kann man regelmäßig nichts mehr machen; unter Umständen kann man den Vertrag anfechten, das jedoch nur unter engen Voraussetzungen.

„Trauen Sie sich“, zum Anwalt zu gehen! Manchmal muss man eine Scheu überwinden, um zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Das ist verständlich, viele wollen einem Konflikt mit dem Arbeitgeber aus dem Weg gehen: Nach monatelanger Kritik an der eigenen Arbeitsleistung ist man ausgelaugt, und man fühlt sich verletzt durch die Kollegen und ihre Absetzbewegungen. Diese Einstellung nutzt nur dem Arbeitgeber. Ein erfahrener Anwalt sagt Ihnen, was Ihre Rechte sind, wie gut Ihr Arbeitsplatz gegen eine Kündigung gesichert ist, und was Sie als nächstes tun sollten, um Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine hohe Abfindung zu sichern.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig auch bei Aufhebungsverträgen die anwaltlichen Kosten einer Beratung. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht oder sie in Aussicht stellt für den Fall, dass man sich weigert, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ob der Arbeitgeber mit einer fristlosen, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung droht, ist für die Deckungszusage der Versicherung grundsätzlich unerheblich.

Aufhebungsverträge sollten nicht den Keim legen für neuen Streit! Die Vereinbarung sollte alle Ansprüche des Arbeitnehmers abdecken und eine klare Reglung enthalten zum Arbeitszeugnis, besonders zur Zeugnisnote. Und man sollte sich auf eine Abfindung einigen, mit der der Arbeitnehmer zufrieden ist. Meistens muss man dafür in Verhandlungen gehen, denn der Arbeitgeber bietet regelmäßig erst einmal eine möglichst geringe Abfindungssumme an.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag? Wollen Sie ein Abfindungs-Angebot bewerten lassen? Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, 030.4000 4999. Finden Sie heraus, ob sich eine fachanwaltliche Beratung lohnt, oder eine anwaltliche Vertretung bei den Verhandlungen.

Mehr als 18 Jahre anwaltliche Erfahrung im Arbeitsrecht, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert