Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Auch zukünftig kein Ölheizungsverbot per Gesetz

Verunsicherung durch widersprüchliche Medienberichte

Auch zukünftig kein Ölheizungsverbot per Gesetz

Foto: stock.adobe.com / MQ-Illustrations (No. 9210)

sup.- Welche Rolle wird die Wärme-Energie Öl bei künftigen Heizungsmodernisierungen noch spielen? Gar keine, fürchten manche Hausbesitzer, die sich in letzter Zeit zunehmend von widersprüchlichen oder unvollständigen Medienberichten verunsichert fühlen. Danach scheint das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Neuinstallation einer Ölheizung schon in wenigen Jahren grundsätzlich zu verbieten. Der Primärenergiebedarf von Gebäuden solle auf diese Weise verringert werden. Zweifellos eine wichtige Zielsetzung, aber das vermeintliche Ölheizungsverbot ab Anfang 2026 entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Missverständnis. Denn auch nach diesem Zeitpunkt wird es zahlreiche Häuser geben, in denen Heizöl bei Sanierungen die erste Wahl für den Heizungsbrennstoff sein darf. Beispielsweise immer dann, wenn die Maßnahmen einen wichtigen Aspekt umfassen, der jedem Eigentümer oder Bauherrn ohnehin dringend zu empfehlen ist: die Einbindung erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung.

Wer also klimaschonende Energiequellen wie Photovoltaik, Solarthermie, einen Pelletkaminofen oder eine Wärmepumpe in das geplante Gebäudekonzept integriert, der braucht auch in Zukunft auf den bewährten Brennstoff Heizöl nicht zu verzichten. „Es gibt kein Ölheizungsverbot, lediglich eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben“, so das Institut für Wärme und Mobilität (IWO), das zudem auf die hohe Energieeffizienz und den damit verbundenen Spar-Effekt zeitgemäßer Öl-Brennwerttechnik verweist. Bis zum Jahr 2025 darf solch eine ölbetriebene Brennwertheizung nach wie vor ohne die Kombinationsvorgabe installiert werden. Und dort, wo ein Haus weder regenerativ noch mit Gas oder Fernwärme versorgt werden kann, lässt die Gesetzeslage selbstverständlich auch darüber hinaus den Einbau einer Ölheizung zu.

Öl wird also noch für lange Zeit einen erheblichen Beitrag zum deutschen Energiemix für Heizungswärme und Warmwasserbereitung leisten. Als Bestandteil eines so genannten Hybridsystems mit erneuerbaren Anteilen stellt die Ölheizung im Gegensatz zu herkömmlichen Heizungsanlagen einen deutlich geringeren Kostenfaktor dar. Umso wichtiger ist es für Verbraucher, auf eine korrekte Abrechnung und deshalb auch auf exakte Mengenmessungen bei der Öl-Lieferung zu achten, um diesen Vorteil nicht zu gefährden. Verbraucherschützer raten deshalb zu Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel, die von neutralen Experten überwacht werden. Bei Anbietern mit diesem Qualitätsprädikat werden Warenbeschaffenheit, Lieferstandards, Verwaltungsabläufe und Preistransparenz ebenso kontrolliert wie die Eichgültigkeit und die einwandfreie Funktionsweise der Zähler an den Lieferfahrzeugen ( www.guetezeichen-energiehandel.de).

Supress
Redaktion Detlef Brendel

Kontakt
Supress
Detlef Brendel
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
0211/555548
redaktion@supress-redaktion.de
http://www.supress-redaktion.de

(Visited 57 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert