Neuigkeiten Timeline

Medien, Kommunikation
Oktober 26, 2026

Herbst-PR: Acht saisonale Themen für Online-PR

Tourismus, Reisen
Oktober 26, 2026

Wandern auf neuen Mundartwegen in der Alpenwelt Karwendel

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Der Fall Boeing 737 Max: Neue Zulassung mit Beigeschmack

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Unternehmen verändern alles – und erklären nichts

Medien, Kommunikation
Oktober 26, 2026

Wie seriös ist die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH? Ein Unternehmensporträt zwischen Kreditvermittlung und Marketing

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Die Miami Fashion Week(R) feiert ihr 10-jähriges Jubiläum mit einer wegweisenden Jubiläumsausgabe vom 13. bis 18. Oktober 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Erfahrungen mit der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH: Einblick in Produktpalette und Zielgruppen

Tourismus, Reisen
Oktober 26, 2026

Wein und Kulinarik vor Hongkongs Skyline

Kunst, Kultur
Oktober 26, 2026

Mehr Rückenwind für den Schlagzeugunterricht: Das drum-tec School Partner Programm

Tourismus, Reisen
Oktober 26, 2026

Mit dem Zug von Bangkok nach Singapur reisen

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 26, 2026

Kündigen24: Digitale Kündigung und Vertragsverwaltung

Medien, Kommunikation
Oktober 26, 2026

Anschlussklar – Neuer Internetvergleich beginnt beim Alltag

Kunst, Kultur
Oktober 26, 2026

TALADIDDLE: Masterclass mit Claudio Spieler und Claus Hessler bei drum-tec

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Kingsmen Resources: Hochgradige Silber-Gold-Chance in Mexiko!

Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Grundsätzlich ist ein bestehendes Erbrecht durch Vorlage eines Testamentes im Original nachzuweisen. Wie aber ist zu entscheiden, wenn das Original unauffindbar ist, aber eine Fotokopie noch vorgelegt werden kann
Andreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, weißt hier auf ein aktuelles Urteil hin (OLG Naumburg vom 29.3.2012, Az. 2 Wx 60/11)

Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Keßler

Im entschiedenen Fall reichte der Neffe des Erblassers eine Fotokopie eines Testamentes zur Begründung seines Erbscheinssantrags bei Gericht ein. Dieser wurde zurückgewiesen da nicht mit hinreichender Sicherheit feststünde, dass das Original nicht durch den Erblasser vernichtet und damit insgesamt widerrufen worden sei. Diese Unsicherheit ginge zu Lasten des Antragstellers.

Auf dessen Beschwerde hin hat das OLG Naumburg dem Antragsteller recht gegeben. Hierzu hatte es auch eigene Sachverhaltsermittlungen vorgenommen und die Ehefrau des Antragstellers als Zeugin vernommen. Die im Einzelnen geschilderten Umstände der Testamentserrichtung führten dann zu der Überzeugung des Gerichtes, dass die Kopie dem Originaltestament entsprach.

Entscheidend für den Erfolg des Antragsteller war dann aber die Frage der Beweislast für die Frage, dass das Testament nicht vernichtet worden sei. Hier stellte die Beschwerdeinstanz klar, dass der Antragsteller die Beweislast für die Feststellung seines Erbrechts zu tragen habe, hier war er erfolgreich.

Er muss aber nicht die negative Tatsache nachweisen, dass das Testament nicht durch Vernichtung widerrufen wurde. Die Feststellungslast trifft insoweit denjenigen, dem diese Tatsache zugutekommt. Es besteht jedenfalls keine Vermutung zu Lasten des Antragstellers, dass der Erblasser das Testament in Widerrufsabsicht vernichtet hat.

Es zeigt sich, dass es möglich ist, auch ohne Vorlage des Originaltestamentes das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Hier diente die Kopie und die eindeutige Zeugenaussage dazu, den Nachweis erfolgreich zu führen. Die Entscheidung des OLG Naumburg bekräftigt die bisherige Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Feststellungslast in derartigen Fällen.

Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Keßler, Kasseler Str. 30., 61118 Bad Vilbel, Tel.: 06101-800660

Als Rechtsanwalt widme ich mich ganz ausschließlich erb- und betreuungsrechtlichen Problemen. Dazu gehören in erster Linie die Beratung in Fragen der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag und die Durchsetzung von Ansprüchen im Erbfall als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter sowie die Testamentsvollstreckung. Dabei wird natürlich die Optimierung der Situation im Hinblick auf Erbschaftsteuer und Einkommensteuer einbezogen. Hier hat sich auch – gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge – die lebzeitige Übertragung oft als beste Möglichkeit herausgestellt.

Kontakt:
Rechtsanwalt Andreas Keßler
Andreas Keßler
Kasseler Str. 30
61118 Bad Vilbel
06101800660
an@ak-bv.de
http://www.kanzlei-andreas-kessler.de/

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert