Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
August 1, 2026

Die Vereinigten Staaten von Amerika bekräftigen ihre Unterstützung für die Souveränität Marokkos über die Westsahara

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 1, 2026

ARCOTEL Hotels: Wie Arbeitgeberattraktivität funktioniert

Politik, Recht, Gesellschaft
August 1, 2026

15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung

Handel, Dienstleistungen
August 1, 2026

Jetzt 10 % Neukunden-Bonus beim Prüfservice sicher

Kunst, Kultur
Juli 31, 2026

Sommerzeit im Allgäu – eine Lady urlaubt kostenlos

Tourismus, Reisen
Juli 31, 2026

Kinder urlauben gratis – unser Familiensommer im Paznaun

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 31, 2026

Der Trend für heiße Tage: Styles aus Leinen, Baumwolle & Co

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 31, 2026

Bridal Jewelry: Schmuck, der den Bridal Look vollendet

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 31, 2026

Beauty-Filter & Selbstzweifel: Warum Warnhinweise auf KI-Bildern nicht ausreichen

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 31, 2026

Noosha Aubel unter Druck: Potsdams Rathaus zwischen Alleingängen und Kita-Skandal

Immobilien
Juli 31, 2026

Mit Adapteo bestens vorbereitet für das nächste Schuljahr

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 31, 2026

Warum du bei der Hochzeit mehr als eine Liebeserklärung unterschreibst

IT, NewMedia, Software
Juli 31, 2026

Tenable wird Exposure-Management-Partner im Cisco SolutionsPlus Program

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 31, 2026

Zwischen Hoffnung und Kontrollverlust – warum Menschen Robotik zugleich benötigen und fürchten

Artengeschützte Mitbringsel

ARAG Experten warnen vor Urlaubsandenken, die gegen den Artenschutz verstoßen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) weisen Urlaubsheimkehrer auf das Artenschutzgesetz hin, um die Einfuhr von geschützten Pflanzen- und Tierarten zu unterbinden. Hierbei handelt es sich zumeist um Mitbringsel aus dem Ausland, die Touristen einführen, ohne sich der Bestimmungen über den Artenschutz bewusst zu sein. Um hohe Strafgelder zu vermeiden, raten ARAG Experten dazu, vor dem Urlaub Erkundigungen über den Schutz verschiedener Pflanzen und Tiere einzuholen.

Streng geschützt
Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen Mitbringsel, die unter das in den 70er Jahren beschlossene Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Damit will man dem weltweiten Artenschwund, der auch durch Massentourismus und Fernreisetrend stetig zugenommen hat, Einhalt gebieten. Weltweit stehen ungefähr 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten auf der Liste des Artenschutzes, und sind damit „streng“ oder „besonders“ geschützt.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Während die „bewussten“ Straftäter, also Händler, die zum Beispiel Elfenbein nach Europa importieren, nur einen kleinen Teil der Straftäter ausmachen, sind es oft unwissende Touristen, die die hohen Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen müssen. Denn obwohl man etwa ein Tierskelett in Afrika öffentlich auf einem Markt erstanden hat, kann es dennoch sein, dass dieses unter das Artenschutzgesetz fällt und demnach in Deutschland eine hohe Geldbuße fällig wird. Dass der Tourist das illegale Mitbringsel am Zoll abgeben muss, versteht sich von selbst. Auch Gegenstände, die augenscheinlich nichts mit dem Aussterben oder der Quälerei von Tieren zu tun haben, können dem Reisenden zum Verhängnis werden: Für die Gewinnung von Kleidungsstücken aus Shahtoosh-Wolle beispielsweise, müssen Antilopen nicht geschoren, sondern geschlachtet werden.

Fauna und Flora
Während vielen Deutschen bekannt ist, dass etwa das heimische „Edelweiß“ unter Naturschutz steht, sieht das im Ausland schon ganz anders aus. Manche Sachen dürfen eingeführt werden, wenn man deren legalen Erwerb beweisen kann. Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen, sollten sich Urlauber immer zuerst erkundigen, ob das Mitbringsel ihrer Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt. Hierzu liefern der Internetauftritt des deutschen Zolls (www.zoll.de) und des BfN (http://bfn.de/0305_cites.html ) Informationen. Unter www.wisia.de finden Sie eine Auflistung des BfN aller Tier- und Pflanzenarten, die unter die Artenschutzbestimmung fallen.

Download des Textes unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 38 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert