Neuigkeiten Timeline

Elektro, Elektronik
September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch noch nach sechs Wochen erforderlich?

Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch noch nach sechs Wochen erforderlich?

Arbeitsrecht

Maximilian Renger:

Wieder mal hat uns die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube erreicht. Es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, ob man eine solche auch noch nach sechs Wochen an den Arbeitgeber senden muss. Wie sieht es aus?

Fachanwalt Bredereck:

Die Frage kommt relativ häufig von Arbeitnehmern, weil das Problem auch immer wieder auftritt. Nach sechs Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung mehr vom Arbeitgeber, sondern in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse. Diese informiert dann den Arbeitgeber über die andauernde Arbeitsunfähigkeit.

Maximilian Renger:

Dann müsste doch aber eigentlich die Mitteilung der Krankenkasse ausreichend sein oder?

Fachanwalt Bredereck:

Der Gedanke liegt natürlich nahe zu sagen, warum sollte man noch eine zusätzliche Bescheinigung einholen müssen und übersenden, wenn die Krankenkasse diese Mitteilung übernimmt. Trotzdem steht in vielen Arbeitsverträgen, dass Arbeitnehmer genau das tun sollen. Ich würde deshalb immer empfehlen, dem Arbeitgeber im Zweifel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lieber zu schicken.

Maximilian Renger:

Was droht denn, wenn man das nicht tut?

Fachanwalt Bredereck:

Ich bin der Ansicht, dass der Arbeitgeber eigentlich keine Sanktionen wie Abmahnung oder gar Kündigung darauf stützen kann, wenn der Arbeitnehmer ihm die Bescheinigung nicht zukommen lässt. Ich sehe dabei kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers tangiert. Das kann man aber auch anders sehen und es gibt auch Urteile, wonach der Arbeitgeber auch noch nach sechs Wochen einen Anspruch auf die Bescheinigung hat. Deshalb würde ich dem im Zweifel also nachkommen, ganz besonders dann, wenn es zuvor etwa schon Abmahnungen des Arbeitgebers gegeben hat und man als Arbeitnehmer den Eindruck hat, der Arbeitgeber würde einen möglichst gerne loswerden. Hier würde ich immer darauf aus sein, jegliches Risiko zu vermeiden, zumal sich der Aufwand bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch in überschaubaren Grenzen hält.

Maximilian Renger:

Alles klar, vielen Dank.

10.4.2017

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Wer wir sind

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal „Fernsehanwalt“ werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 52 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert