Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Arbeitsrecht: Beginn der Dreiwochenfrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Will der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren und gegebenenfalls auch eine Abfindung erstreiten (üblich: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, gegebenenfalls auch deutlich mehr) muss er innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Wann beginnt diese Dreiwochenfrist?

Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Zugang der Kündigung. Hier muss man verschiedene Arten des Zugangs unterscheiden.

Zugang unter Anwesenden: Dieser ist erfolgt, wenn der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung (Kündigung) Kenntnis zu nehmen. Übergibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Umschlag mit der Kündigung und gibt der Arbeitnehmer den Umschlag wieder zurück, bzw. weigerte er sich, die Kündigung anzunehmen, ist die Kündigung gleichwohl zugegangen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht in der Lage ist, den Inhalt des Kündigungsschreibens zu verstehen. Er muss gegebenenfalls einen Übersetzer hinzuziehen.

Zugang bei Einwurf in den Hausbriefkasten: Hier geht die Erklärung bereits dann zu, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu erlangen. Dabei ist es dann egal, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Kenntnis erlangt. Der Arbeitnehmer kann sich also nicht darauf berufen, dass er tatsächlich von dem Schreiben keine Kenntnis erlangt hat, obwohl dieses in seinem Briefkasten war. Beispiel: Wirft die Ehefrau des Arbeitnehmers die Kündigung weg, bevor dieser sie gesehen hat, gilt die Kündigung gleichwohl als zugegangen. Die Dreiwochenfrist läuft.

Zeitpunkt des Zugangs bei Einwurf in den Hausbriefkasten: Hier kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber damit rechnen kann, dass der Arbeitnehmer noch am selben Tag Kenntnis erlangt. Wird der Brief morgens um zehn Uhr eingeworfen, ist das gegeben. Wird der Brief erst abends eingeworfen, kann man wohl eher nicht mehr damit rechnen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Stellen Sie Kündigungen grundsätzlich per Boten zu. Nur dann können Sie den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs auch sicher beweisen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Erheben Sie die Kündigungsschutzklage nicht auf den letzten Drücker. Im Zweifel berechnen Sie die Dreiwochenfrist lieber nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Zugangs. Beispiel: Ist die Kündigung erst um 19 Uhr in den Hausbriefkasten eingeworfen worden, müssen Sie mit dem Zugang eigentlich nicht mehr rechnen, mit der Folge, dass die Kündigung erst am nächsten Tag als zugegangen gilt. Verlassen Sie sich nicht darauf. Gehen Sie davon aus, dass die Kündigung bereits am Abend zugegangen ist und berechnen Sie ab diesem Tage an die Dreiwochenfrist.

10.6.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert